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Das Verbrennungsverbot – Störenfried fürs Heizen nach Wunsch

Verbrennungsverbot

Ein Verbrennungsverbot hat schon viele Menschen auf unangenehme Weise überrascht. So mancher Hausbesitzer oder Bauherr hatte sich sogar schon den Kaminofen ausgesucht, der alle persönlichen Anforderungen erfüllte. Doch der Moment, in dem sich die Betroffenen des Verbotes oder gar Anschlusszwanges bewusst wurden, zerstörte und zerstört immer noch zu viele Heiz- und Wohlfühl-Träume.

Schließlich beklagen aktuell die Bewohner von mehr als 1000 deutschen Gemeinden und Städten bereits verhängte Einschränkungen dieser Art. Rauchzeichen beantwortet Ihnen die wichtigsten Fragen rund um das Verbrennungsverbot.

Was ist ein Verbrennungsverbot und was beinhaltet es?

Sprechen Kommunen ein Verbrennungsverbot aus, untersagen sie die Befeuerung von Kaminöfen mit bestimmten Brennstoffen oder schränken die Verwendung von Öl, Gas und Co. ein. Heizen mit Holz – der Wunsch vieler Menschen – kann auf diese Weise leicht untersagt werden. Derartige Einmischungen in den Wärmemarkt wie zum Beispiel beim Erzeugen von Heizwärme sind insgesamt auf 5 Wegen möglich.

 

Bebauungspläne sind eine Möglichkeit, mit der Kommunen eine Verbrennungsuntersagung oder einen Anschlusszwang durchsetzen. Betroffen sein können dabei sowohl gasförmige und flüssige als auch feste Brennstoffe. Weiterhin enthalten spezielle Brennstoffverordnungen unter anderem die Festsetzungen von Grenzwerten oder auch das Verbot bestimmter Abgasanlagen.

 

Dies ist allerdings nur dann realisierbar, falls die Bundesländer Immissionsschutzgesetze verabschiedet haben. In Nordrhein-Westfalen, Bayern, Brandenburg und Berlin ist dies beispielsweise sogar schon der Fall.

 

Luftreinhaltepläne bieten ebenso das Potenzial, konkrete Verbote auszusprechen und Zwänge hinsichtlich des Anschlusses an Fern- oder auch Nahwärme zu definieren. Hier sind vor allem Kurorte zu nennen, in denen die Luft ganz besonders gut sein muss.

 

Satzungen machen ebenfalls keinen Halt vor Einschränkungen und Untersagungen. Bei jenen sollte dann aber der Schutz der Umwelt und des Klimas im Vordergrund stehen. Das Bundesland Rheinland-Pfalz tut sich hier ganz besonders hervor, indem es sogar den Benutzungszwang von Strom und Erdgas ermöglicht. Kaufverträge von Grundstücken, bei denen die Kommune als Besitzer fungiert, stellen für Gemeinden letztlich auch ein nützliches Instrument dar, ein Verbot und Zwänge zu benennen.

 

Jene sind dann sogar im Grundbuch zu finden, was auch Auswirkungen auf alle nachfolgenden Besitzer hat. Ein Anschlusszwang oder Verbrennungsverbot kann demnach auf mehreren Wegen das Licht der Welt erblicken.

Das sind die Betroffenen

Von Verbrennungsverboten, diversen Einschränkungen und Anschlusszwängen sind vor allem Besitzer von Häusern und Bauherren betroffen. Im Zuge von Modernisierungen und in Neubaugebieten lassen sich besonders viele Verbote beobachten.

 

Fällt der Blick auf die regionalen Gegebenheiten in der Bundesrepublik Deutschland, erkennt sogar das ungeschulte Auge Unterschiede. Bis auf Niedersachsen, wo aktuell nur wenige Zwänge gemeldet wurden, existieren im Grunde überall in Deutschland für die Bürger unerfreuliche Eingriffe in den Wärmemarkt.

 

Auffällig ist, dass insbesondere im Südwesten, noch mehr aber direkt im Westen Vorschriften das individuelle Heizen der Menschen behindern. Dies hat natürlich Ursachen. Auf Grund der vielen Bewohner und Ballungszentren in diesen Regionen soll vor allem die Luftverschmutzung gesenkt werden. Luftreinhaltepläne und Immissionsschutzgesetze finden deshalb verstärkt Anwendung.

 

Im Norden, Osten und auch in Mitteldeutschland haben sich die Menschen ebenfalls mit Vorschriften zu arrangieren. So kommt es nicht von ungefähr, dass im gesamten Bundesgebiet betroffene Gebiete im vierstelligen Bereich zu identifizieren sind. Bürger, die bis jetzt noch nicht in solche Verbote verwickelt sind, sollten allerdings stets wachsam sein.

 

So manche Kommune im Speziellen und einige Bundesländer im Allgemeinen arbeiten an Verordnungen, so dass sich Änderungen zu jeder Zeit ergeben können. Der aktuelle Stand betroffener Gebiete ist demnach nicht in Stein gemeißelt, sondern dynamisch.

 

Wo Heizen mit Holz heutzutage noch nach eigenem Ermessen und Umfang erlaubt ist, kann es bereits in den nächsten Jahren verboten oder zumindest eingeschränkt sein. Auch dies sollte bedacht werden, wenn Sie mit dem Gedanken spielen, sich einen Kaminofen zu kaufen.

Verbrennungsverbote und ihre Folgen

Die Festlegungen in den Bebauungsplänen, Satzungen, Verträgen und Verordnungen bleiben für die Bürger selbstverständlich nicht ohne Folgen. Indem die Kommunen zum Beispiel bestimmte Brennstoffe von der Verwendung ausschließen, verkleinert sich für potentielle und tatsächliche Interessenten an einem Kaminofen sowie anderen Feuerstätten das zur Verfügung stehende Angebot.

 

Kaufen sich viele Personen unter Bedingungen vollständiger Entscheidungsfreiheit zum Beispiel einen Kaminofen, der Heizen mit Holz ermöglicht, rückt dieses Vorhaben in Ballungsgebieten wie Stuttgart, München und Frankfurt in weite Ferne. Dort existieren nämlich Verbote für einen Kaminofen mit Holz-Beschickung. Nicht nur der Kauf eines Schwedenofens, sondern generell das Heizen nach Wunsch, entwickelt sich in den betroffenen Regionen immer mehr zum Heizen nach Zwang. Die Unabhängigkeit, Flexibilität und nicht zuletzt der Komfort in den eigenen vier Wänden gehen verloren beziehungsweise dürfen sich gar nicht erst einstellen.

 

Denn möglicherweise haben Sie sich schon immer einen Kaminofen mit stimmungsvollem Flammenbild gewünscht, um nach einem anstrengenden Arbeitstag entspannen zu können. Auf Grund eines Verbrennungsverbotes wird aus diesem Vorhaben leider nichts.

 

Ebenso erschweren Ihnen einschränkende Vorgaben von oben, erneuerbare Energie effizient zu nutzen. Beispiel Solarenergie: Was mit einem Kaminofen wunderbar gelingt, ist durch die erzwungene Bindung an Fernwärme nur wenig wirtschaftlich. Des Weiteren sorgen Benutzungs- und Anschlusszwänge dafür, dass Betroffene Warmwasser und Wärme ausschließlich von der Kommune zu erwerben haben.

 

Dies wird vor allem durch entsprechende Passagen in den Verträgen zum Grundstückskauf deutlich. Zielen die Verbote darauf ab, die Errichtung und/oder den Betrieb von Anlagen zur selbstständigen Wärme- und Brauchwasser-Erzeugung zu verhindern, bleibt Bürgern gar keine andere Wahl, als unnötigerweise Geld in den Bezug entsprechender Ressourcen von der Kommune zu investieren. Fernwärme verursacht sowieso höhere Kosten.

 

Dies unter anderem deshalb, weil im Gegensatz zur eigenen Heizung das individuelle Abschalten unmöglich ist. Auch die fehlende Chance, den Anbieter zu wechseln und auf diese Weise Geld durch günstigere Tarife zu sparen, hat negative Folgen für den Verbraucher. Doch nicht nur das: Der Eingriff in den freien Markt hat auch auf das Handwerk Einfluss.

 

So zeigt sich die Wettbewerbsverdrängung dort zum Beispiel daran, dass kleinere Handwerksbetriebe gegenüber großen Ingenieursbüros noch weiter ins Hintertreffen geraten, indem Letztere die Kraftwerke bauen. Es sind demnach weitreichende Folgen, die ein Anschlusszwang und Verbrennungsverbot haben.

Ziele von Verbrennungsverboten – darum werden sie ausgesprochen

Formuliert eine Gemeinde ein Verbrennungsverbot – auf welchem Weg auch immer –, verfolgt sie damit eine bestimmte Absicht. Offiziell sind es natürlich stets jene Erklärungen, die auf das Gemeinwohl der Bürger abzielen. Wird unter anderem im Rahmen der Umsetzung eines Luftreinhalteplans ein Verbot erlassen, geschieht dies anscheinend und oberflächlich betrachtet zur Minimierung der Luftverschmutzung.

 

Dies mag auch stimmen. Doch unausgesprochen stecken auch andere Gründe dahinter. Ein gutes Beispiel ist ein wasserführender Kaminofen. Er gibt einen großen Teil seiner Energie an Wasser ab, das in einer Tasche gespeichert wird und dann als Warm- sowie Brauchwasser verwendet werden kann.

 

Indem Kommunen die Verwendung einer derartigen Anlage untersagten, könnten Verbraucher nicht einen solchen effizienten, umweltfreundlichen und kostensparenden Kaminofen verwenden. Stattdessen müssten Bürger auf das Angebot der Kommune zurückgreifen und Fernwärme sowie Warmwasser dort kaufen. Verbrennungsverbote füllen demnach im wahrsten Sinne des Wortes nicht die Wassertasche des Ofens, sondern ausschließlich die Kommunalkasse.

Ist ein Verbrennungsverbot rechtlich zulässig und was kann der Verbraucher tun?

Verbrennungsverbote sind von Bürgern sicherlich in den meisten Fällen nicht komplett nachvollziehbar und verhindern individuelles Heizen. Allerdings sind die Initiatoren mit ihren Satzungen, Verordnungen und Verträgen in der Regel rechtlich auf der sicheren Seite.

 

Doch nicht immer ist dies in vollem Umfang der Fall. So ist es zum Beispiel bei Verboten in Bebauungsplänen zweifelhaft, ob diese wirklich umgesetzt werden dürfen, wenn sie mit der Verbesserung der Luftqualität begründet werden, obwohl dies eigentlich nicht notwendig ist. Nicht nur in diesen Fällen greift dann das Bundeskartellamt ein, das für diese Thematik zuständig ist.

 

In Sachen Verbrennungsverbote, Zwänge und Fernwärme wird das Bundeskartellamt immer mal wieder aktiv – und dies auch mit Erfolg. So wird beispielsweise in Leipzig ab Januar 2016 der Bezug von Fernwärme günstiger. Insgesamt sparen die Verbraucher 8 Mio. €.

 

Doch auch Sie haben Möglichkeiten, etwas gegen Verbrennungsverbote zu tun. So können Bürger die Politik der Kommunen beeinflussen, indem sie zum Beispiel im Gemeinderat mitarbeiten oder eine Interessengemeinschaft wie eine Bürgerinitiative ins Leben rufen. Wie so oft im Leben ist auch hier der letzte Schritt die Klage.

 

Ganz konkret greifen Bürger beispielsweise im Zuge von Bebauungsplänen ein. Bei jenen ist vorgeschrieben, dass die Öffentlichkeit informiert und einbezogen werden muss. So findet für einen Monat eine öffentliche Auslegung statt. Erfahren Sie dabei von einem anstehenden Verbrennungsverbot, haben Sie an diesem Punkt die Chance einzugreifen.

 

Einen Einspruch einzulegen, reicht an dieser Stelle für den Anfang bereits aus. Das Einreichen eines Widerspruchs und eine Klage wären die folgenden Schritte, falls sich nichts ändert. Anschlusszwänge hingegen sind verfassungswidrig, da der Wettbewerb ausgeschaltet und dem Bürger vorgeschrieben wird, wie er zu heizen und warmes Wasser zu beziehen hat.

Fazit über Verbrennungsverbote

Verbrennungsverbote und Anschlusszwänge sind tiefe Eingriffe der Gemeinden und Kommunen in den Wärmemarkt. Bürger können sich allerdings dagegen wehren. Vom Versuch, die Initiatoren von alternativen Möglichkeiten wie dem individuellen Heizen zu überzeugen, bis hin zu Verfassungsbeschwerden und Klagen stehen ihnen diverse Wege offen. Dass Sie und andere Betroffene selbst eingreifen, ist die einzige Lösung, um die oftmals doch eher finanziellen Beweggründe der Kommunen zu unterbinden. Verbrennungsverbote hindern Bürger schließlich daran, nach ihren Wünschen zu heizen und sich den dafür passenden Kaminofen zu kaufen.