Kamine

Mit dem Kaminofen Steuern sparen – so geht es

Abbildung von Tastatur mit Steuer-Sparen-Button

Welcher Hausbesitzer ist nicht dankbar, wenn er den einen oder anderen Euro an Steuern sparen kann. Betriebskosten, Unterhaltungskosten, Zinslast. Dies alles kann die Steuern drücken. Auch beim Einbau von Kaminöfen oder Schornsteinen können Sie die Abgaben an den Fiskus senken. Wir sagen Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben und welche Voraussetzungen zum Steuernsparen erfüllt sein sollten. Aber eines Vorweg: der Kaminofen selbst sowie die Materialkosten sind nicht absetzbar.

Steuersparen durch Kaminkauf?

Das Steuersparmodell funktioniert indirekt über die Handwerksleistungen, die für den Aufbau und/ oder Anschluss Ihres Kaminofens anfallenden Kosten. Seit dem Jahr 2009 können Hausbesitzer pro Jahr bis zu 6.000 EUR bei der Steuererklärung für Handwerkerleistungen im Rahmen von Modernisierungsarbeiten geltend machen. Das Finanzamt erstattet dann bis zu 20% davon. Das wären maximal bis zu 1.200 EUR Steuerersparnis pro Jahr.

Nachzulesen ist dies im Anwendungsschreiben des Bundesfinanzministeriums vom 10. Januar 2014. Bei der Modernisierung muss nicht zwingend etwas Neues eingebaut werden, sondern es können auch vorhandene Produkte repariert werden. Diese Ansicht wurde vom Sächsischen Finanzgericht mit Urteil AZ 3 K 1388/10 bestätigt.

Wenn nun also ein Kaminofen in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung installiert wird, kann dieser Einbau als Modernisierungsarbeit in Ihre Steuererklärung einfließen. So können Sie mit einem Kaminofen steuern sparen. Doch halt! Weder der Ofen an sich noch weitere Materialkosten dürfen dabei berücksichtigt werden. Lediglich die für die Modernisierung erforderlichen Arbeitskosten, die Kosten für eingesetzte Maschinen sowie Fahrtkosten können abgesetzt werden.

Voraussetzungen für das Absetzen von Handwerkerleistungen

Wenn Sie Handwerkerleistungen, also auch den Einbau eines Kaminofens, steuerlich absetzen wollen, müssen Sie auf Folgendes achten:

  • Dem Finanzamt muss eine Handwerkerrechnung vorgelegt werden, in welchem die Umsatzsteuer gesondert aufgeführt wird.
  • Die Rechnung muss die Arbeitskosten, Maschinen- oder Fahrtkosten separat auflisten.
  • Die Rechnung muss überwiesen werden.
  • Die Überweisung muss mit der Rechnung eingereicht werden.

FAQ

Kann ich einen Kaminofen oder Schornstein absetzen?

Nein, es können lediglich die Arbeitskosten für den Einbau sowie die anfallenden Kosten für die Anfahrt und eingesetzte Maschinen geltend gemacht werden.

Bis zu welchem Betrag kann ich Handwerkerleistungen absetzen?

Der Fiskus erstattet bis zu 20 Prozent von einem Maximalbetrag von 6.000 EUR pro Jahr.

Benötige ich für die Erstattung eine Rechnung?

Grundsätzlich gilt, dass nur die Beträge steuerlich geltend gemacht werden dürfen, die auch mit einer Rechnung belegt werden können.

Kann ich auch meinen Schornsteineinbau absetzen?

Ja, auch hier gilt aber, dass nur die Arbeitskosten sowie die Kosten für die Anfahrt und Maschinen bei der Steuererklärung geltend gemacht werden können.

Wann kann ich die Handwerkerleistungen nicht geltend machen?

Wenn Sie die Kosten für den Einbau eines Ofens oder eines Schornsteins bereits als Sonderausgaben, Werbekosten oder Betriebsausgaben geltende gemacht haben, steht Ihnen keine Erstattung mehr zu. Gleiches gilt auch, wenn Sie Ihre Kaminanlage durch steuerfreie Zuschüsse, ein zinsverbilligtes Darlehen oder eine öffentliche Förderung in Anspruch nehmen. Dies gilt vor allem dann, wenn Sie z.B. eine BAFA-Förderung in Anspruch nehmen.

Wichtiger Hinweis:

Bei diesem Beitrag handelt es sich nicht um eine rechtsgültige Beratung. Schornsteinmarkt bzw. die Stude Feuerungstechnik GmbH übernehmen folglich keine Haftung für die Inhalte dieses Beitrags. Alle Hinweise sind demnach ohne Gewähr. Wir wollen mit diesem Artikel auch nicht die Arbeit von Steuerberatern übernehmen. Wenn Sie sich für die steuerliche Absetzbarkeit von Kaminöfen oder Handwerkerleistungen interessieren, empfehlen wir Ihnen dies noch einmal ausführlich mit Ihrem Steuerberater zu besprechen.