Kamine

Kaminofenlieferung in die Schweiz – Leistungserklärung statt Zulassung

Computertastatur mit Schweizer Flagge und Aufschrift Export
Hersteller und Händler, die bisher Kaminöfen und andere Feuerungsanlagen in die Schweiz exportieren wollten, mussten bis dato die Vorgaben der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) berücksichtigen. Doch schon seit dem 1. Januar 2015 gibt es eine neue Regelung, welche die Zulassung durch die VKF durch die Leistungserklärungen der Hersteller ersetzt und somit den Verkauf von Feuerungstechnik von EU-Ländern in die Schweiz vereinfacht.

 

Die Schweiz gilt als eines der Länder der Welt mit den strengsten Sicherheitsstandards beim Brandschutz. Die VKF führt diese Ansicht auf die besonders strengen Brandschutzvorschriften in den Kantonen zurück.

Die bisherige Regelung

Bis Ende 2014 musste Feuerungstechnik, die in die Schweiz verkauft wurde und dort Verwendung finden sollte, den strengen Regelungen der VKF entsprechen. Die jeweiligen Produkte wurden einer gesonderten Prüfung unterzogen und erhielten bei Bestehen die sogenannte VKF-Zulassung. Betroffen von dieser Regelung waren Kamin- und Heizeinsätze nach EN 13229, Schweden- und Kaminöfen nach EN 13240, Holzherde nach EN 12815, Pelletöfen nach EN 14785 sowie Speicheröfen nach EN 15250. Nur bei erfolgreich bestandener VKF-Prüfung durften diese Produkte auch auf dem Schweizer Markt verkauft werden.

 

Für die Hersteller ergaben sich daraus weitere Konsequenzen: Sie konnten im Falle eines Schadens haftbar gemacht werden. Es sei denn, der Hersteller konnte belegen, dass das Unternehmen, das den Ofen eingebaut oder montiert hatte (Lizenznehmer), sich nicht an die vom Hersteller definierten Richtlinien zum Einbau gehalten hatte. Die Hersteller von Holzfeuerungsanlagen waren demnach sehr darauf bedacht, ihren Lizenznehmern alle nötigen Anleitungen und Produktinformationen im Detail zukommen zulassen sowie die Lizenznehmer über alle wichtigen Neuerungen zu informieren.

 

Ein großer Nachteil für die Hersteller bestand zudem darin, dass die Prüfung einzelner Produkte durch die VKF ein meist langwieriger Prozess war, bei dem viele bürokratische Hürden überwunden werden mussten.

Die neue Lösung: Zulassungserklärung statt VKF-Prüfung

Für Händler und Hersteller ist der Verkauf von Feuerungstechnik in die Schweiz seit dem 1. Januar 2015 einfacher geworden. Denn seither gilt, dass lediglich eine Zulassungserklärung vorliegen muss. Die VKF-Prüfung entfällt dafür. Für die Erstellung der Zulassungserklärung gilt eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2015.

Inhalte und Umsetzung

Die Leistungserklärung der Hersteller muss alle wichtigen Merkmale zur Befeuerung angeben. Hierzu zählen u.a. eine exakte Typenbezeichnung, Minimalanforderungen an den Brandschutz sowie Angaben zu Emissionen. Die Erklärung sollte in allen drei Schweizer Amtssprachen verfasst sein, also Deutsch, Französisch und Italienisch.

Händler, Hersteller oder Importeure müssen die Leistungserklärungen der einzelnen Produkte verfügbar machen, damit Schweizer Behörden ebenso wie Schweizer Ofenbauer und Monteure leicht darauf zugreifen können. Empfehlenswert ist es, die Angaben direkt auf der Homepage zu hinterlegen.

Fazit

Durch die Umgestaltung der bisherigen Regelung hat die Schweiz nicht etwa ihre Brandschutzverordnungen gelockert, sondern den Verkauf von Feuerungstechnik aus EU-Ländern in die Schweiz deutlich vereinfacht. Für Händler und Hersteller gibt es weniger Bürokratie. Zugleich wird die Produktinformation für Käufer und Installateure noch transparenter.

 

Informationen zur Zulassungserklärung: www.vhp.ch/de/downloads-leistungserklaerungen-_content—1–1362.html

Homepage des VKF: www.vkf.ch