Schornsteine

Wand- und Dachdurchführungen – bei Niedrigenergiehäusern

Wanddurchführung in Niedrigenergiehäusern

Die Gebäude werden immer dichter – bei Neubauten sind Niedrigenergiehäuser heute Standard.
Zugleich ist bei vielen Hausbesitzern der Wunsch nach einem Kamin vorhanden. Die dafür notwendig Wanddurchführung oder Deckendurchführung darf die Wärmedämmung des Gebäudes nicht beeinträchtigen und muss außerdem den Brandschutzvorschriften entsprechen.
In diesem Rauchzeichen beschreiben wir Ihnen die technischen Anforderungen.

Trend zum Niedrigenergiehaus – auch gesetzlich vorgeschrieben

Mit der DIN-Norm 4108-7 wurde im Jahr 1996 ein wichtiger Grundsatz energieeffizienten Bauens verbindlich festgeschrieben: Zur Vermeidung von Bauschäden und Energieverlusten müssen Gebäude so luftdicht wie möglich sein. Mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) erlangten die entsprechenden Vorgaben Gesetzeskraft.

 

Die erste Fassung der EnEV trat im Jahr 2002 in Kraft, sie führte die bisherigen separaten Verordnungen zum Wärmeschutz und zu Heizungsanlagen in einem gemeinsamen Gesetzestext zusammen. Seitdem wurden die EnEV-Vorgaben mehrfach erweitert und verschärft, am 1. Januar 2016 trat die aktuellste Version des Regelwerks in Kraft.

 

Die EnEV hat unter anderem zum Ziel, den Primärenergieverbrauch von Neubauten durch strikte Wärmedämmung um etwa 20 Prozent zu senken. Ab 2021 dürfen neue Gebäude nicht nur in Deutschland, sondern in ganz Europa nur noch als Niedrigenergiehaus errichtet werden. Auch auf Sanierungsprojekte werden die EnEV-Vorgaben angewendet. Ausnahmen gelten lediglich für selbstgenutzte Eigenheime, in denen nicht mehr als zwei Wohnungen vorhanden sind, wenn der aktuelle Eigentümer bereits vor dem 1. Februar 2001 darin gewohnt hat.

Luft- und Winddichtigkeit – Voraussetzungen für ein energieeffizientes Haus

Das Ziel von Wärmedämmungsmaßnahmen und damit auch des Baustandards für Niedrigenergiehäuser besteht darin, mit möglichst geringem Energieeinsatz optimalen Wohnkomfort zu erzielen. Die verbauten Wärmedämmstoffe minimieren zwar die sogenannten Transmissionsverluste – wirklich energieeffizient ist ein Gebäude jedoch erst, wenn auch Energieverluste durch Konvektion (über Leckagen) ausgeschlossen werden.

 

Die DIN-Norm 4108-7 schreibt für Neubauten und energetische Sanierungen daher nicht nur die Wärmedämmung selbst, sondern auch deren Luft- und Winddichtheit über die gesamte Gebäudefläche vor.

 

Diese beiden Anforderungen sind nicht identisch: Luftdichtungen verhindern Luft- und Wärmeströme aus dem Gebäudeinneren nach außen, sie werden auf der warmen Seite der Wand- oder Dachkonstruktion montiert. Winddichtungen schützen das Haus in umgekehrter Richtung – sie befinden sich auf der Außenseite der Gebäudehülle und verhindern das Auskühlen sowie die Durchfeuchtung der Wärmedämmung.

Eine Wanddurchführung für den Schornstein – gefährlich für die Bausubstanz?

In der Praxis sind die meisten Gebäude bereits heute als Niedrigenergiehäuser konzipiert, um steigende Energiepreise aufzufangen. Eine wachsende Zahl von Bauherren entscheidet sich für ein noch energieeffizienteres Passivhaus, bei dem durch eine besonders leistungsstarke Wärmedämmung und einen weitgehend autarken Energiekreislauf auf eine klassische Heizungsanlage meist verzichtet werden kann.

 

Das energetische Potential von Niedrigenergiehäusern und Passivhäusern kann allerdings nur in vollem Umfang wirksam werden, wenn die Wärmedämmschicht absolut intakt ist.

 

Wenn nachträglich ein Kamin eingebaut und das Haus dafür mit einem Schornstein ausgestattet wird, ergibt sich daraus bei beiden Haustypen ein Problem: Für den Schornsteineinbau ist eine Wanddurchführung und/oder ein Dachdurchführung nötig.

 

Hierfür müssen die Gebäudehülle und damit auch die bei Niedrigenergiehäusern und Passivhäusern sehr strikt verlegte Dämmschicht aufgebrochen werden. Wenn danach nur eine unvollständige Wiederherstellung der Wärmedämmung (und damit auch der Luft- und Windschutzschicht) erfolgt, drohen durch die Wanddurchführung nicht nur spürbare Energieverluste, sondern durch das Entstehen von Wärmebrücken auch dauerhafte Schäden an der Bausubstanz.

Was sind Wärmebrücken?

Wärmebrücken sind Areale in der Gebäudehülle, an denen Wärmeenergie schneller nach außen abgegeben wird als in den benachbarten Bereichen. In ihrer Umgebung sinkt auch die Oberflächentemperatur der raumseitigen Wände, was die Bildung von Kondenswasser in der Dämmschicht und/oder in der Bausubstanz begünstigt.

 

Einerseits verlieren durchfeuchtete Dämmstoffe in der Regel ihre Wirkung, außerdem können sich langfristig Schimmelpilze und Feuchtigkeitsschäden bilden. Verschärft wird dieses Problem durch Dämmstoffe und Dämmsysteme, die keine Ableitung oder das Verdunsten dieser Feuchtigkeit erlauben.

 

Wärmebrücken entstehen entlang von Rissen und anderen Schäden in der Gebäudehülle, vor allem aber an Fenster- und Türöffnungen und an sogenannten Anschlussstellen. Zu diesen zählen die Durchgänge von Rohren und Versorgungsleitungen. Auch eine nachträglich geschaffene Wanddurchführung für einen Kaminschornstein birgt bei nicht fachgerechter Ausführung zwangsläufig ein hohes Risiko für Wärmebrücken.

Wie lassen sich Wärmebrücken bei Wand- und Dachdurchführungen verhindern?

Bei einer Wanddurchführung oder Dachdurchführung für den Schornstein kommt es darauf an, nach dem Abschluss der Bauarbeiten die neu entstandenen undichten Stellen in der Gebäudehülle wieder wind- und luftdicht zu verschließen. Diese Abdichtung muss sich über alle Schichten der Wand- oder Dachkonstruktion inklusive der Wärmedämmung erstrecken. Wärmebrücken können sich dann nicht mehr bilden.

 

Beim Einbringen von Wand- und Dachdurchführungen für Kaminschornsteine ist jedoch nicht nur die komplette Wiederherstellung der Gebäudehülle, sondern auch das Einhalten der gesetzlichen Brandschutzbestimmungen wichtig.

 

Brandschutzanforderungen an eine nachträglich eingebaute Wand- oder Dachdurchführung

Für Abgasanlagen – also auch für die Schornsteine von Kaminen – gelten strikte Brandschutzanforderungen, die in der Muster-Feuerungsverordnung festgehalten sind.

 

Selbstverständlich müssen sie auch bei einem nachträglichen Einbau von Kaminen und einem entsprechenden Schornstein eingehalten werden:

 

  • Für Abgasleitungen und ihre Verbindungsstücke sieht die Feuerungsverordnung abhängig von der Abgastemperatur und der Feuerwiderstandsdauer des verwendeten Materials Mindestabstände zwischen fünf und 40 Zentimetern zu brennbaren Baumaterialien und Bauteilen vor. Keine Vorgaben gelten für Schornsteine, die an brennbare Materialien -beispielsweise an Bodenleisten oder Dachplatten – nur mit geringen Flächen grenzen.
  • Der Mindestabstand zu brennbaren Baustoffen und Bauteilen beträgt zehn Zentimeter, wenn ein Schornsteinstück mit einer mindestens zwei Zentimeter dicken Dämmschicht aus nicht brennbarem Material ummantelt ist. Diese Vorgabe gilt außerdem für doppelwandige wärmegedämmte Edelstahlschornsteine, die über keine zusätzliche Ummantelung verfügen.
  • Wenn Abgasleitungen und ihre Verbindungsstücke durch brennbare Baustoffe oder Bauteile führen, müssen sie mit einem Mindestabstand von 20 Zentimetern mit einem Schutzrohr aus einem nicht brennbaren Baustoff oder im Umkreis von mindestens 20 Zentimetern mit einer Dämmschicht aus Baustoffen mit geringer Wärmeleitfähigkeit versehen werden. Davon abweichende Regelungen gelten bei niedrigen Abgastemperaturen.

Komplettlösungen für Wand- und Dachdurchführungen für Kaminschornsteine

Für die Durchführungen von Kaminschornsteinen sind im Fachhandel vorgefertigte Montage-Sets erhältlich:

 

  • Zur fachgerechten Abdichtung einer Dachdurchführung dienen robuste Klebebänder, um einen dichten Abschluss zwischen dem Schornstein und der Dachabdeckung herzustellen. Außerdem muss der Abschluss über dem Schacht der Dachdurchführung dauerhaft mit einer feuerfesten Platte abgedichtet werden.
  • Edelstahlschornsteine für die äußere Montage kommen zum Teil als Brandschutzausführungen für ein- und doppelwandige Abgasleitungen in den Handel.
  • Vor allem für die Abdichtung von Wanddurchführungen gibt es unterschiedlich ausgeführte komplexere Systeme. Verbrennungsluft-Module mit Einzel- oder Doppelklappen ermöglichen kälteentkoppelte Dichtungslösungen, die gleichzeitig Wärmeverlusten und der Bildung von Kondenswasser entgegenwirken sowie vor unangenehmen Kaltluftströmen schützen.

Andere Modelle bestehen aus einer Außenputzplatte, einer feuerfesten Innenplatte, einem Wärmedämmrohr, der eigentlichen Wanddurchführung sowie einem Klebemittel – sie eignen sich für eine statische Montage.

 

Wichtig beim Einbau ist, dass sich die Öffnung in der Gebäudehülle und das Montagesystem für die Wanddurchführung zueinander absolut passgenau verhalten, um Leckagen auszuschließen und die Verklebung lückenlos erfolgt.

Vorteile von Systemlösungen für Wand- oder Dachdurchführungen

Mit den Systemlösungen für die Wanddurchführung oder Dachdurchführung sind für Bauherren viele Vorteile verbunden:

 

  • Sicherheit: Die Montagesysteme sind bauaufsichtlich geprüft und erfüllen die jeweiligen Brandschutzbestimmungen. Durch nicht brennbare Brandschutzplatten ist maximale Feuersicherheit gegeben.
  • Durch die einfache und platzsparende Montage ist keine Entfernung tragender Bauteile erforderlich.
  • Die Systeme sind für unterschiedliche Wandstärken konfigurierbar und bei Bedarf in der Länge kürzbar. Normalerweise sind sie für alle gängigen Querschnitte und damit für die Schornsteine verschiedener Hersteller geeignet.
  • Die Platten hochwertiger Produkte sind putz-, tapezier- und streichfähig, um den ursprünglichen Zustand der Wand unaufwändig wiederherzustellen.

Lässt sich die Luftdichtigkeit einer Wand- oder Dachdurchführung kontrollieren?

Die Luftdichtigkeit einer Wanddurchführung oder Dachdurchführung für einen nachträglich eingebauten Kaminschornstein lässt sich durch einen sogenannten Blower Door Test kontrollieren.

 

Dabei handelt es sich um ein Differenzdruck-Messverfahren, das dazu dient, undichte Stellen in der Gebäudehülle aufzuspüren. Durch den Test wird außerdem die Luftwechselrate ermittelt – sie beschreibt, wie oft die Raumluft im Verlauf einer Stunde ausgetauscht wird. Je kleiner die Luftwechselrate ist, desto luftdichter ist das Gebäude.

 

Während eines Blower Door Tests wird durch einen Ventilator Luft in die Innenräume gepresst oder herausgesogen, um zwischen dem Gebäudeinneren und der Außenumgebung eine Druckdifferenz von 50 Pascal zu erzeugen. Die in den Ventilator integrierten Messinstrumente ermitteln die reale Druckdifferenz sowie den Druck innerhalb des Ventilators, der Aufschluss über die Größe des Luftstroms gibt, der durch vorhandene Leckagen abfließt.

 

Da die Messung im gesamten Haus erfolgt, lassen die undichten Stellen sich durch den Test auch lokalisieren. Funktionsöffnungen (Fenster, Türen, Dunstabzughauben, ein bereits vorhandener Kamin, leere Abflussrohre oder Lüftungsöffnungen) werden während der Testdurchführung abgedichtet.

Wand- und Dachdurchführungen für Kaminschornsteine – Fachhandwerker oder Eigenbau?

Theoretisch lassen sich Wand- und Dachdurchführungen auch in Eigenregie verbauen – die Montageanleitungen sind selbsterklärend. Trotzdem empfehlen wir, die Nachrüstung eines Kamins nur mit professioneller Hilfe anzugehen, um Fehlerquellen (Wärmebrücken) zu vermeiden. Für einen Blower Door Test ist immer Expertenunterstützung nötig.