Kamine

Wärmedämmung und Brandschutz – was bei offenen Kaminen zu beachten ist

offener Kamin in Wohnraum mit zwei Sesseln

Wärmedämmung und Brandschutz sind zwei elementare Bestandteile der Feuerungstechnik. Ganz gleich, ob ein Kaminofen installiert wird oder eine andere Feuerstätte in Betrieb genommen wird, kommen immer verschiedene Bestimmungen zum Tragen, die vom Bauherrn eingehalten werden müssen. Dieser Beitrag beschäftigt sich im Besonderen mit der Wärmedämmung und dem Brandschutz bei offenen Kaminen und gibt Käufern Hinweise zu den verwendeten Materialien und den Vorschriften beim Einbau.

Der offene Kamin ist seit vielen Jahrzehnten der Inbegriff für Gemütlichkeit, wenn es um Kamingenuss geht. Die idyllische Vorstellung vom Kaminfeuer, das gemütlich im Ofen prasselt, während draußen die Schneeflocken fallen, hat für unzählige Postkartenmotive gesorgt und unser Bild vom offenen Feuer zuhause nachhaltig geprägt. Doch in der Praxis ist vor allem die Einrichtung eines offenen Kamins nicht nur mit handwerklicher Arbeit, sondern mit einer umfassenden Planung verbunden. Hierbei spielen vor allem die Wärmedämmung sowie der Brandschutz eine wichtige Rolle. Da es sich bei einem offenen Kamin in der Regel nicht um ein Produkt „von der Stange“ handelt, sondern um eine individuelle Anfertigung, muss der Ofenbauer noch weit mehr beachten. Vorweg sei gesagt, dass die ausführlichen Berechnungen und Betrachtungen an dieser Stelle zu weit reichen und den Rahmen dieses Artikels deutlich sprengen würden. Vielmehr sollten Verbraucher einen kurzen Einblick in die Komplexität des Themas erhalten.

Die zu beachtenden Regelungen

Gleich drei verschiedene Regelwerke kommen bei der Installation eines offenen Kamins zum Tragen:

 

  1. TROL (Fachregel des Ofen- und Luftheizungsbauerhandwerks)
  2. DIN-EN-13229
  3. Feuerungsverorgnung

Neben diesen drei gesetzlichen Regelungen sollten beim Bau eines offenen Kamins auch die Vorgaben der Hersteller beachtet werden. Die Beachtung der Herstellerangaben dient nicht nur der Betriebssicherheit, sondern auch der Wahrung von Garantieansprüchen im Schadensfall.

Die TROL und andere Vorschriften regulieren alle für offene Kamine wichtigen Aspekte. So wird dort u.a. vorgeschrieben, dass

 

  • die verwendeten Baustoffe neu sein und für den jeweiligen Verwendungszweck geeignet sein müssen.
  • die Baustoffe eine Zulassung benötigen (z.B. CE-Prüfung oder Bauaufsichtliches Prüfzeugnis)
  • dass der Ofenbauer alle baulichen Begebenheiten vor dem Aufbau der Anlage prüft und seine Bedenken äußert, sofern sich diese aus der Prüfung ergeben.
  • die Abgasanlage für den Einbau eines offenen Kamins geeignet ist.
  • Wärmedämmung eingeplant wird, wenn Baustoffe hohen Temperaturen ausgesetzt sind.
  • nur besonders geeignete Elektroleitungen in den In- und Anbauwänden liegen dürfen.
  • die Wärmedämmung dazu dient, dass Baustoffe vor zu hohen Temperaturen geschützt werden.
  • Abstände zu brennbaren Bauteilen eingehalten werden.

Die Wärmedämmung erfüllt bei offenen Kaminen verschiedene Funktionen. So soll sie im Rahmen des vorbeugenden Brandschutzes dafür sorgen, dass brennbare Bauteile nicht mehr als 85°C heiß werden und dass tragende Elemente aus Stahlbeton nicht wärmer als 50°C werden dürfen.

Wenn keine Anbaumöbel an der Wand errichtet wurden, wo der offene Kamin gebaut wird und keine brennbaren Stoffe vorhanden sind, müssen keine besonderen Anforderungen an die Wärmedämmung getroffen werden. Die Wärmedämmung sollte in diesem Fall im Innern des Kamins eingebaut werden, um einen Wärmeabfluss zu verhindern.

Die verwendeten Dämmstoffe

Für die Wärmedämmung bei offenen Kaminen dürfen gemäß DIN-EN 13229 und der TROL drei verschiedene Dämmstoffarten verwendet werden. Wie dick die jeweiligen Dämmstoffe ausfallen, damit sie die Bestimmungen erfüllen, hängt vom jeweiligen Hersteller und vom Verhältnis des Referenzdämmstoffs zum Ersatzdämmstoff ab. Aus diesem Grund müssen Ofenbauer beim Errichten des Ofens immer auch die Angaben der Hersteller sowie die Tabellen der TROL im Auge behalten, mit deren Hilfe die Umrechnung der geforderten Stärke erfolgen kann.

 

  • Dämmstoffe aus Stein- und Schlackefasern: Diese Silicat-Stoffe verfügen über die Baustoffklasse A1 und haben eine Nennrohdichte von mehr als 80kg/m³ sowie eine Klassifizierungstemperatur von mindestens 700°C.
  • Ersatzdämmstoffe: Diese Stoffe bestehen aus Vermiculite oder Kalziumsilikat und müssen über eine bauaufsichtliche Zulassung des DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) verfügen.

Auch wenn die Verwendung bestimmter Dämmstoffe erfordert wird, stehen Ofenplaner und –bauer immer wieder vor großen Herausforderungen, wenn die baulichen Begebenheiten stark vom Standard abweichen. Dies kann insbesondere schwer werden, wenn ein offener Kamin nachträglich in einem Altbau eingebaut werden soll. So verbergen sich hinter gewöhnliche Mauern zugemauerte Türen oder Holzbalken, die mit in die Überlegungen zur Wärmedämmung und zum Brandschutz einbezogen werden müssen. Zugleich stehen Ofenbauer heute sehr oft vor dem Problem, die Kundenwünsche mit den Erfordernissen der TROL sowie der Feuerungsverordnung in Einklang zu bringen. Wichtig ist in beiden Fällen, dass Kunden und Dienstleister alle Details sorgfältig absprechen, um eine sichere wie schicke Kaminlösung zu erhalten.

Kleiner Exkurs: Grillkamine

Für Außenfeuerstellen gelten die Bestimmungen der Feuerungsverordnung sowie der TROL nicht. Wird z.B. ein Grillkamin an einer Außenwand errichtet, können auch dadurch Schäden entstehen und der Brandschutz kann gefährdet sein. Es ist deshalb empfehlenswert, Grillkamine wenn möglich frei stehend aufzubauen, um auf diese Weise für den nötigen Brandschutz zu sorgen. Soll der Gartengrill dennoch an der Außenwand platziert werden, wären entsprechende Maßnahmen zur Wärmedämmung angebracht. Dies gilt vor allem bei Eigenkonstruktionen. Um sicher zu gehen, sollten sich Eigentümer an einen Ofenbauer in der Nähe wenden.