Kamine

Eine Einzelraumfeuerungsanlage – was ist das?

Einzelraumfeuerungsanlage als offener Kamin in großem und leerem Raum

In der 1. BImSchV werden seit 2010 die Grenzwerte für die Emissionen von Feinstaub und Kohlenstoffmonoxid festgelegt. Dabei wird grundsätzlich zwischen Einzelraumfeuerungsanlagen sowie anderen Feuerstätten unterschieden. Zugleich gibt es auch Abstufungen in Bezug auf die Leistung. Doch was ist jetzt genau eine Einzelraumfeuerstätte bzw. Einzelraumfeuerungsanlage? Die Antwort auf diese Frage scheint zunächst einfach zu sein, doch in der Praxis herrscht vielfach Verwirrung.

 

Warum ist die Einstufung als Einzelraumfeuerstätte/-anlage wichtig?

Wird ein Ofen als Einzelraumfeuerstätte eingestuft, muss er laut BImSchV ganz andere Grenzwerte erfüllen als zentrale Wärmeerzeuger. Wird die Holzheizung als zentraler Wärmeerzeuger deklariert, gelten strengere Richtwerte für CO und Feinstaub und der Schornsteinfeger prüft alle zwei Jahre, ob der zentrale Wärmeerzeuger diese Grenzwerte immer noch einhält. Eine Messpflicht gibt es bei Einzelraumfeuerungsanlagen nicht! Die Öfen müssen lediglich vor dem Verkauf einer Typprüfung unterzogen worden sein.

Die Auslegung der BImSchV nach der LAI

Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (kurz: LAI) hat einen Auslegungskatalog formuliert, nach dessen Inhalt eine Einzelraumfeuerstätte anhand der folgenden Kriterien definiert werden kann:

 

  • die Feuerungsanlage hat keine Einrichtungen, welche die Wärme in andere Räume verteilen
  • die luftgeführte Feuerungsanlage hat eine maximale Nennwärmeleistung von 6 kW
  • die wassergeführte Feuerungsanlage hat eine maximale Nennwärmeleistung von 8 kW
  • die Feuerstätte wird in einem Passivhaus genutzt und ist mit einem Wärmespeicher ausgestattet
  • die im LAI-Katalog hinterlegte Nennwärmeleistung entspricht der Raumgröße des Aufstellraumes

 

Der bayerische Fachverband für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik hat hier eine Übersicht veröffentlicht, anhand derer eine Holzfeuerungsanlage bestimmt werden kann: http://www.haustechnikbayern.de/uploads/media/3_27_ERF_Beurteilungsschema_2012-12.pdf

Der Nachweis

In der BImSchV wird die Einzelraumfeuerstätte so definiert, dass das Heizgerät „vorrangig“ den Aufstellort erwärmt. Daraus ergibt sich in der Praxis schließlich ein relativ komplexes Verfahren, das von der LAI ausgearbeitet wurde und die Regelungen in der 1. BImSchV berücksichtigt. Denn grundsätzlich darf die Feuerstätte auch andere Räume miterwärmen, und zwar dann, wenn der Aufstellraum mit diesen einen gesamten Verbund bildet. Wichtig ist dabei, dass zugleich keine Verbindung über Warmluft- oder Wasserleitungen besteht.

 

Sobald die Feuerstätte außerdem eine Nennwärmeleistung von 6 kW (luftgeführte Anlagen) oder 8 kW(wassergeführte Anlagen) überschreitet, muss ein rechnerischer Nachweis darüber erfolgen, dass das Heizgerät nur für die Erwärmung eines Einzelraums ausgelegt ist. Als Grundlage dient hier entweder ein Tabellen- oder ein Berechnungsverfahren.

 

Bei Anlagen mit einer Nennwärmeleistung von über 15 kW oder einem Aufstellraum, der größer als 60m² ist, muss ein rechnerisches Verfahren angewandt werden.

Die Ausnahmen

Einige Feuerstätten müssen nicht mehr eingestuft werden. Folglich muss auch kein Nachweis erbracht werden, dass es sich um Einzelraumfeuerungsanlagen handelt:

  • Öfen, die vor dem 22.3.2010 installiert wurden
  • Öfen, die nach dem 22.3.2010 eingerichtet wurden und die bereits vom zuständigen Bezirksschornsteinfeger als Einzelraumfeuerungsanlagen abgenommen wurden
  • Herde, mit welchen nur gekocht und nicht geheizt wird (für diese gilt aber die 1.BImSchV Anlage 4)
  • Saunaöfen
  • Einzelraumfeuerstätten, die in Gebäuden installiert wurden, deren Heizwärmebedarf unter 15 kWh/m² liegt

 

Einstufung von Feuerungsanlagen nach Tabellen

Um einzustufen, wann ein Ofen eine Einzelraumfeuerungsanlage ist oder nicht, helfen von der LAI entwickelte Tabellen. Diese finden ausschließlich bei kleineren Öfen bis zu einer Nennwärmeleistung von 15 kW Anwendung und nur für Öfen, deren Aufstellräume kleiner als 60 m² sind.

 

Nach diesen Tabellen darf z.B. ein Ofen, der in einem Haus, Baujahr 1985, in einem 25m² großen Raum aufgestellt wird, eine Nennwärmeleistung von maximal 9 kW aufweisen. Nimmt man die gleiche Raumgröße und ein Haus, das vor 1982 gebaut oder saniert wurde, darf der Ofen eine Nennwärmeleistung von 14,5 kW haben.

 

Wie man sehen kann, bestehen hier schon erhebliche Unterschiede, wann von einer Einzelraumfeuerstätte gesprochen werden darf, und das nur abhängig davon, in welchem Jahr ein Haus errichtet oder saniert wurde.

 

Die Berechnungstabellen finden Sie hier.

Genaues Berechnungsverfahren nach DIN EN 12831

Ist der Aufstellraum der Feuerungsanlage größer als 60m² und leiste die Feuerstätte mehr als 15 kW, muss ein rechnerisches Verfahren nach DIN EN 12831 durchgeführt werden, um die Normheizlast zu ermitteln.

 

Diese Berechnung erfolgt dabei in drei Schritten. Zugrunde liegen hier Werte wie Temperaturdifferenz, Wiederaufheizfaktor sowie der Wärmebedarf und der Betriebsfaktor. Eine ausführliche Beschreibung der Berechnung nach DIN EN 12831 finden Sie hier.

 

Fazit

Auf den ersten Blick wirkt die Definition einer „Einzelraumfeuerungsanlage“ sehr einfach. Doch es ist, wie gezeigt, nicht nur der Ofen, der den Aufstellort beheizt. Vielmehr gelten bei größer dimensionierten Öfen ganz andere Voraussetzungen. Hier spielen sowohl der Aufstellort als auch das Baujahr der Haussanierung oder des Hausbaus eine große Rolle, um die benötigte Heizlast im Aufstellraum zu ermitteln, die dann wiederum darüber entscheidet, ob der Ofen noch als Einzelraumfeuerungsanlage eingestuft werden kann.

 

Im Vorfeld ist es nicht zwingend erforderlich, dass Ofenkäufer selbst genau wissen, welche Heizlast in ihren Räumlichkeiten benötigt wird, sondern dass der Händler Bescheid weiß, er seine Kunden ausführlich zum Thema beraten und ihnen dann den für ihre Zwecke passenden Ofen empfehlen kann.

 

Weitere Quellen zum Thema:

http://www.sbz-online.de/SBZ-2013-20/Die-1-BImSchV-in-der-Praxis,QUlEPTU1NzQyNiZNSUQ9MzAwMDQ.html

http://www.heizungsjournal.de/publikationen/themenarchiv/artikel/heizen-mit-holz.html