
Ein Verbrennungsverbot hat schon viele Menschen auf unangenehme Weise überrascht. So mancher Hausbesitzer oder Bauherr hatte sich sogar schon den Kaminofen ausgesucht, der alle persönlichen Anforderungen erfüllte. Doch der Moment, in dem sich die Betroffenen des Verbotes oder gar Anschlusszwanges bewusst wurden, zerstörte und zerstört immer noch zu viele Heiz- und Wohlfühl-Träume.
Schließlich beklagen aktuell die Bewohner von mehr als 1000 deutschen Gemeinden und Städten bereits verhängte Einschränkungen dieser Art. Rauchzeichen beantwortet Ihnen die wichtigsten Fragen rund um das Verbrennungsverbot.
Was ist ein Verbrennungsverbot und was beinhaltet es?
Sprechen Kommunen ein Verbrennungsverbot aus, untersagen sie die Befeuerung von Kaminöfen mit bestimmten Brennstoffen oder schränken die Verwendung von Öl, Gas und Co. ein. Heizen mit Holz – der Wunsch vieler Menschen – kann auf diese Weise leicht untersagt werden. Derartige Einmischungen in den Wärmemarkt wie zum Beispiel beim Erzeugen von Heizwärme sind insgesamt auf 5 Wegen möglich.
Bebauungspläne sind eine Möglichkeit, mit der Kommunen eine Verbrennungsuntersagung oder einen Anschlusszwang durchsetzen. Betroffen sein können dabei sowohl gasförmige und flüssige als auch feste Brennstoffe. Weiterhin enthalten spezielle Brennstoffverordnungen unter anderem die Festsetzungen von Grenzwerten oder auch das Verbot bestimmter Abgasanlagen.
Dies ist allerdings nur dann realisierbar, falls die Bundesländer Immissionsschutzgesetze verabschiedet haben. In Nordrhein-Westfalen, Bayern, Brandenburg und Berlin ist dies beispielsweise sogar schon der Fall.
Luftreinhaltepläne bieten ebenso das Potenzial, konkrete Verbote auszusprechen und Zwänge hinsichtlich des Anschlusses an Fern- oder auch Nahwärme zu definieren. Hier sind vor allem Kurorte zu nennen, in denen die Luft ganz besonders gut sein muss.
Satzungen machen ebenfalls keinen Halt vor Einschränkungen und Untersagungen. Bei jenen sollte dann aber der Schutz der Umwelt und des Klimas im Vordergrund stehen. Das Bundesland Rheinland-Pfalz tut sich hier ganz besonders hervor, indem es sogar den Benutzungszwang von Strom und Erdgas ermöglicht. Kaufverträge von Grundstücken, bei denen die Kommune als Besitzer fungiert, stellen für Gemeinden letztlich auch ein nützliches Instrument dar, ein Verbot und Zwänge zu benennen.
Jene sind dann sogar im Grundbuch zu finden, was auch Auswirkungen auf alle nachfolgenden Besitzer hat. Ein Anschlusszwang oder Verbrennungsverbot kann demnach auf mehreren Wegen das Licht der Welt erblicken.
Das sind die Betroffenen
Von Verbrennungsverboten, diversen Einschränkungen und Anschlusszwängen sind vor allem Besitzer von Häusern und Bauherren betroffen. Im Zuge von Modernisierungen und in Neubaugebieten lassen sich besonders viele Verbote beobachten.
Fällt der Blick auf die regionalen Gegebenheiten in der Bundesrepublik Deutschland, erkennt sogar das ungeschulte Auge Unterschiede. Bis auf Niedersachsen, wo aktuell nur wenige Zwänge gemeldet wurden, existieren im Grunde überall in Deutschland für die Bürger unerfreuliche Eingriffe in den Wärmemarkt.
Auffällig ist, dass insbesondere im Südwesten, noch mehr aber direkt im Westen Vorschriften das individuelle Heizen der Menschen behindern. Dies hat natürlich Ursachen. Auf Grund der vielen Bewohner und Ballungszentren in diesen Regionen soll vor allem die Luftverschmutzung gesenkt werden. Luftreinhaltepläne und Immissionsschutzgesetze finden deshalb verstärkt Anwendung.
Im Norden, Osten und auch in Mitteldeutschland haben sich die Menschen ebenfalls mit Vorschriften zu arrangieren. So kommt es nicht von ungefähr, dass im gesamten Bundesgebiet betroffene Gebiete im vierstelligen Bereich zu identifizieren sind. Bürger, die bis jetzt noch nicht in solche Verbote verwickelt sind, sollten allerdings stets wachsam sein.
So manche Kommune im Speziellen und einige Bundesländer im Allgemeinen arbeiten an Verordnungen, so dass sich Änderungen zu jeder Zeit ergeben können. Der aktuelle Stand betroffener Gebiete ist demnach nicht in Stein gemeißelt, sondern dynamisch.
Wo Heizen mit Holz heutzutage noch nach eigenem Ermessen und Umfang erlaubt ist, kann es bereits in den nächsten Jahren verboten oder zumindest eingeschränkt sein. Auch dies sollte bedacht werden, wenn Sie mit dem Gedanken spielen, sich einen Kaminofen zu kaufen.
Verbrennungsverbote und ihre Folgen
Die Festlegungen in den Bebauungsplänen, Satzungen, Verträgen und Verordnungen bleiben für die Bürger selbstverständlich nicht ohne Folgen. Indem die Kommunen zum Beispiel bestimmte Brennstoffe von der Verwendung ausschließen, verkleinert sich für potentielle und tatsächliche Interessenten an einem Kaminofen sowie anderen Feuerstätten das zur Verfügung stehende Angebot.
Kaufen sich viele Personen unter Bedingungen vollständiger Entscheidungsfreiheit zum Beispiel einen Kaminofen, der Heizen mit Holz ermöglicht, rückt dieses Vorhaben in Ballungsgebieten wie Stuttgart, München und Frankfurt in weite Ferne. Dort existieren nämlich Verbote für einen Kaminofen mit Holz-Beschickung. Nicht nur der Kauf eines Schwedenofens, sondern generell das Heizen nach Wunsch, entwickelt sich in den betroffenen Regionen immer mehr zum Heizen nach Zwang. Die Unabhängigkeit, Flexibilität und nicht zuletzt der Komfort in den eigenen vier Wänden gehen verloren beziehungsweise dürfen sich gar nicht erst einstellen.
Denn möglicherweise haben Sie sich schon immer einen Kaminofen mit stimmungsvollem Flammenbild gewünscht, um nach einem anstrengenden Arbeitstag entspannen zu können. Auf Grund eines Verbrennungsverbotes wird aus diesem Vorhaben leider nichts.
Ebenso erschweren Ihnen einschränkende Vorgaben von oben, erneuerbare Energie effizient zu nutzen. Beispiel Solarenergie: Was mit einem Kaminofen wunderbar gelingt, ist durch die erzwungene Bindung an Fernwärme nur wenig wirtschaftlich. Des Weiteren sorgen Benutzungs- und Anschlusszwänge dafür, dass Betroffene Warmwasser und Wärme ausschließlich von der Kommune zu erwerben haben.
Dies wird vor allem durch entsprechende Passagen in den Verträgen zum Grundstückskauf deutlich. Zielen die Verbote darauf ab, die Errichtung und/oder den Betrieb von Anlagen zur selbstständigen Wärme- und Brauchwasser-Erzeugung zu verhindern, bleibt Bürgern gar keine andere Wahl, als unnötigerweise Geld in den Bezug entsprechender Ressourcen von der Kommune zu investieren. Fernwärme verursacht sowieso höhere Kosten.
Dies unter anderem deshalb, weil im Gegensatz zur eigenen Heizung das individuelle Abschalten unmöglich ist. Auch die fehlende Chance, den Anbieter zu wechseln und auf diese Weise Geld durch günstigere Tarife zu sparen, hat negative Folgen für den Verbraucher. Doch nicht nur das: Der Eingriff in den freien Markt hat auch auf das Handwerk Einfluss.
So zeigt sich die Wettbewerbsverdrängung dort zum Beispiel daran, dass kleinere Handwerksbetriebe gegenüber großen Ingenieursbüros noch weiter ins Hintertreffen geraten, indem Letztere die Kraftwerke bauen. Es sind demnach weitreichende Folgen, die ein Anschlusszwang und Verbrennungsverbot haben.
Ziele von Verbrennungsverboten – darum werden sie ausgesprochen
Formuliert eine Gemeinde ein Verbrennungsverbot – auf welchem Weg auch immer –, verfolgt sie damit eine bestimmte Absicht. Offiziell sind es natürlich stets jene Erklärungen, die auf das Gemeinwohl der Bürger abzielen. Wird unter anderem im Rahmen der Umsetzung eines Luftreinhalteplans ein Verbot erlassen, geschieht dies anscheinend und oberflächlich betrachtet zur Minimierung der Luftverschmutzung.
Dies mag auch stimmen. Doch unausgesprochen stecken auch andere Gründe dahinter. Ein gutes Beispiel ist ein wasserführender Kaminofen. Er gibt einen großen Teil seiner Energie an Wasser ab, das in einer Tasche gespeichert wird und dann als Warm- sowie Brauchwasser verwendet werden kann.
Indem Kommunen die Verwendung einer derartigen Anlage untersagten, könnten Verbraucher nicht einen solchen effizienten, umweltfreundlichen und kostensparenden Kaminofen verwenden. Stattdessen müssten Bürger auf das Angebot der Kommune zurückgreifen und Fernwärme sowie Warmwasser dort kaufen. Verbrennungsverbote füllen demnach im wahrsten Sinne des Wortes nicht die Wassertasche des Ofens, sondern ausschließlich die Kommunalkasse.
Ist ein Verbrennungsverbot rechtlich zulässig und was kann der Verbraucher tun?
Verbrennungsverbote sind von Bürgern sicherlich in den meisten Fällen nicht komplett nachvollziehbar und verhindern individuelles Heizen. Allerdings sind die Initiatoren mit ihren Satzungen, Verordnungen und Verträgen in der Regel rechtlich auf der sicheren Seite.
Doch nicht immer ist dies in vollem Umfang der Fall. So ist es zum Beispiel bei Verboten in Bebauungsplänen zweifelhaft, ob diese wirklich umgesetzt werden dürfen, wenn sie mit der Verbesserung der Luftqualität begründet werden, obwohl dies eigentlich nicht notwendig ist. Nicht nur in diesen Fällen greift dann das Bundeskartellamt ein, das für diese Thematik zuständig ist.
In Sachen Verbrennungsverbote, Zwänge und Fernwärme wird das Bundeskartellamt immer mal wieder aktiv – und dies auch mit Erfolg. So wird beispielsweise in Leipzig ab Januar 2016 der Bezug von Fernwärme günstiger. Insgesamt sparen die Verbraucher 8 Mio. €.
Doch auch Sie haben Möglichkeiten, etwas gegen Verbrennungsverbote zu tun. So können Bürger die Politik der Kommunen beeinflussen, indem sie zum Beispiel im Gemeinderat mitarbeiten oder eine Interessengemeinschaft wie eine Bürgerinitiative ins Leben rufen. Wie so oft im Leben ist auch hier der letzte Schritt die Klage.
Ganz konkret greifen Bürger beispielsweise im Zuge von Bebauungsplänen ein. Bei jenen ist vorgeschrieben, dass die Öffentlichkeit informiert und einbezogen werden muss. So findet für einen Monat eine öffentliche Auslegung statt. Erfahren Sie dabei von einem anstehenden Verbrennungsverbot, haben Sie an diesem Punkt die Chance einzugreifen.
Einen Einspruch einzulegen, reicht an dieser Stelle für den Anfang bereits aus. Das Einreichen eines Widerspruchs und eine Klage wären die folgenden Schritte, falls sich nichts ändert. Anschlusszwänge hingegen sind verfassungswidrig, da der Wettbewerb ausgeschaltet und dem Bürger vorgeschrieben wird, wie er zu heizen und warmes Wasser zu beziehen hat.
Fazit über Verbrennungsverbote
Verbrennungsverbote und Anschlusszwänge sind tiefe Eingriffe der Gemeinden und Kommunen in den Wärmemarkt. Bürger können sich allerdings dagegen wehren. Vom Versuch, die Initiatoren von alternativen Möglichkeiten wie dem individuellen Heizen zu überzeugen, bis hin zu Verfassungsbeschwerden und Klagen stehen ihnen diverse Wege offen. Dass Sie und andere Betroffene selbst eingreifen, ist die einzige Lösung, um die oftmals doch eher finanziellen Beweggründe der Kommunen zu unterbinden. Verbrennungsverbote hindern Bürger schließlich daran, nach ihren Wünschen zu heizen und sich den dafür passenden Kaminofen zu kaufen.
Kamine und Kaminöfen verursachen, laut Umweltbundesamt, mehr Feinstaub, als der gesamte Straßenverkehr zusammen. Das ist Fakt!
Aber es ist nicht nur der Feinstaub. Auch andere krebserregende Stoffe, wie Dioxine und Stickoxide etc., werden mit den Ofenabgasen in die Luft geblasen. Und wir alle müssen es einatmen. Nicht ohne Grund sind chronische Atemwegserkrankungen auf dem Vormarsch. Auch bei Kindern!!
Auf Helgoland wurde das Heizen mit Holz schon einmal verboten. Natürlich zur Luftreinhaltung. Daraufhin gab es ein Bürgerbegehren. Die Holzheizer fühlten sich in Ihrer persönlichen Freiheit eingeschränkt. Es gab bei der Bürgerabstimmung eine knappe Mehrheit für das Heizen mit Holz. Leider!!!
Was ist denn mit der persönlichen Freiheit der Menschen, die keine Ofenabgase einatmen wollen? Zählt diese nicht?
Aber wenn es an die eigene Komfortzone geht, dann ist es vorbei mit der Rücksichtnahme auf die Mitmenschen. Hauptsache der Hintern ist schön warm.
Übrigens sollen in Deutschland ca. 3000 Menschen pro Jahr allein durch die Abgase von Kaminen und Kaminöfen sterben (Aktuelle Stunde WDR). Das ist in 10 Jahren eine Kleinstadt!!!
Da immer mehr Menschen mit Holz heizen, weil es ja sooo chic ist und sooo gemütlich, wird auch dieser wertvolle Rohstoff langsam knapp. In Osteuropa wird mittlerweile schon illegal Holz geschlagen, weil man hier in Deutschland damit gutes Geld verdienen kann. Vom eh schon geschundenen Ökosystem ganz zu schweigen.
Es ist immer öfter von Diesel-Fahrverboten die Rede. Wir sollen uns, nach Wunsch der Politiker, möglichst alle Elektroautos zulegen. Und die Luft wird immer mehr durch das Heizen mit Holz verpestet. Wie paradox ist das denn?
Das Heizen mit Holz hat in unserer Zeit absolut nichts mehr zu suchen. Das Mittelalter ist vorbei!!! Wir haben alle moderne Heizungsanlagen. Und wer neu baut, sollte mit Erdwärme heizen, aber ganz sicher nicht mit Holz!
Noch eine Info:
Die Abgase von Kaminöfen werden, genauso wie bei Dieselautos, unter Laborbedingungen getestet. Auch hier alles Lug und Trug und geschönte Werte. Und jeder, der einen Kaminofen betreibt, verpestet nicht nur seinen Mitmenschen die Atemluft, sondern sich selbst auch die eigene Raumluft mit krebeserregenden Stoffen.
Fazit: Das Heizen mit Holz gehört generell verboten. Und über kurz oder lang wird es auch so kommen. Es wird höchste Zeit!
Sehr geehrte Frau Waltrop,
vielen Dank für den Kommentar.
Außer zu dem letzten Absatz erzeugt Ihre Meinung absolutes Kopfschütteln. Aber auch dieser ist von nicht sehr viel Überlegung und Recherche Ihrerseits geprägt. Es ist mir nicht klar wie Sie Ihre Meinung bilden aber Sie sollten wenigstens zur Kenntnis nehmen, dass es überhaupt nicht möglich ist ein Holzfeuer immer gleich zu messen. Dazu haben wir ebenfalls mehrfach Artikel veröffentlicht. Nun von Lug und Trug zu sprechen, ist ziemlich an den Haaren herbei gezogen. Man mag es nicht schön finden (der Meinung kann man sich anschließen), dass die EU in Ihrer Regulierungswut auch noch versucht den Abbrand aus 53 Faktoren in eine einzige Formel zu gießen. Es ist aber die Realität.
Elektroautos als Argumentation heranzuziehen, ist sehr merkwürdig. Haben Sie sich einmal ernsthaft mit diesem Thema auseinander gesetzt? Rein rhetorische Frage. Kann nämlich nicht sein. Dann wüssten Sie, dass es aktuell nichts umweltschädlicheres als eine Elektroauto gibt (Thema Batterie, Silizium Gewinnung).
Thema Diesel Fahrverbote: Ist Ihnen vielleicht mal in den Sinn gekommen, dass zu hinterfragen was man Ihnen vorsetzt? Die Aussteller auf der letzten Detroit Motorshow haben mehrheitlich Diesel Fahrzeuge vorgestellt – amerikanische Dieselfahrzeuge! Könnte es vielleicht einen wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen der Torpedierung des führenden Diesel PkW Nation und der die es werden will geben?
Zu guter letzt das liebe Klima und die Luftreinhaltung. Ist Ihnen bekannt wie die Feinstaubwerte sich zusammen setzen und wie sie ermittelt werden? Was Feinstaub überhaupt ist? Ebenfalls rhetorische Frage – Sie glauben wahrscheinlich auch an den Mensch gemachten Klimawandel obwohl sich über 12000 Wissenschaftler immer wieder händeringend an die Politik wenden um zu erklären, dass es keine Evidenz gibt.
Mein Tipp: Einfach mal selber recherchieren und sich nicht die Meinung bilden lassen. Sie dürfen nämlich davon ausgehen, dass das was Sie vorgesetzt bekommen stets Interessen Dritter dienlich ist. Ich kann als Journalist ein Lied davon singen was sie schreiben dürfen und was nicht.
WIR HABEN LEIDER NUR DIE MÖGLICHKEIT EINEN BEREITS EIN PAAR JAHRE ALTEN; ODER EINEN BEI E-BAY GÜNSTIG ZU ERTEHENDEN HOLZOFEN ZU KAUFEN!
DAHER HÄTTEN WIR GERN EINEN GUTEN LINK ZUR SICHEREN INTERPRETATION DEER ZAHLREICHEN TYPENSCHILDER AUF DEN GBRAUCHTEN ÖFEN!
SIND ÖFEN DIE FRÜHER ALS 2015 HERGESTELLT WURDEN GRUNDSÄTZLICH NICHT MEHR EINBAUBAR?
SIND GUTE ÖFEN WIE WAMSLER; ORANIER HASE HAAS & SÖHNE EDELSTAHLAUSFÜHRUNGEN ETC: NICHT TEILWEISE BEREITS SO GUT EINGESTELLT ; DASS SIE EINE AUSNAHME DARSTELLEN KÖNNEN?!
BESONDERS EIN ZUVERLÄSSIGER ORIENTIERUNGSLINK WÜRDE UNS SEHR HILFREICH SEIN!
MFG
FAMILIE HINKEL
Sehr geehrte Fam. Hinkel,
Es gibt eine klare Regelung die für Öfen Grenzwerte lt. der Bundesimmissionsschutzverordnung vorschreibt. Einen entsprechenden aufklärenden Artikel finden Sie unter https://www.cafiro.de/rauchzeichen/der-aktuelle-stand-zur-ofenstillegung-1-bimschv/.
Der Ofen den Sie kaufen, muss zwingend auf dem Typenschild die entsprechenden Werte ausweisen und für die 2. Stufe der Bundesimmissionsschutzverordnung erfüllen. Ein gebrauchter Ofen kann das theoretisch leisten. Sie sollten sich aber vorher genau informieren. Alle Öfen mit Baujahr vor dem 01.01.2015 sind somit nicht zu betreiben.
Ohne den von Ihnen genannten Herstellern zu nahe zu treten, gehören sie nicht zu den Premium Herstellern. Allerdings ist dies irrelevant, da es auch für den teuersten Ofen keine Ausnahmen gibt.
Mit freundlichen Grüße
Robby Stude
Sehr geehrter Herr Stude,
ich habe gerade den Kommentar von Regina gelesen und verstehe nicht, warum Sie der Schreiberin mangelnde Recherche bzw. Überlegung unterstellen. Da stimmt jedes Wort. Dass Holzfeuerung mittlerweile die größte Quelle für Feinstaub darstellt, ist nicht abzustreiten und auch überall nachzulesen. Desweiteren stimmt, dass die Regierung die Elektromobiltät forciert, was dem Zwecke sauberer Luft dienen soll. Und ich verstehe den Gedankengang der Autorin, dass auf der anderen Seite eine Heizart erlaubt wird, die aus einer vergangen Zeit stammt und alle Bemühungen für saubere Luft zunichte macht.
Wir wohnen ländlich, wo die Luft bis vor ca. fünf Jahren sauber war. Durch all die seitdem hinzugekommenen Holzöfen und -heizungen haben wir hier Feinstaubwerte wie in China (nachgemessen von Dr. Axel Friedrich), können wegen des erbärmlichen Gestanks neun Monate im Jahr unsere Fenster nicht mehr öffnen. Das kann doch wohl nicht sein! Die Freiheit des einen hört da auf, wo das Recht des anderen beginnt. Da es der Frau anscheinend genauso geht wie uns, muss ihr nichts „vorgesetzt“ werden, man erfährt es olfaktorisch jeden Tag aufs Neue.
Zum Glück berichtet das Fernsehen immer öfter über diesen Missstand, hier nur ein kurzes Beispiel: https://youtu.be/J5XxKUaQOCA
Oder gehört die ARD etwa auch zur Gruppe der Verschwörer?
Sehr geehrter Herr Fischer,
danke für den Beitrag. Es gibt auf jeden Fall eine Luftverschmutzung durch den Abbrand von Brennstoffen gleich welcher Art. Bei den Holzöfen ist dieser Anteil besonders hoch und der Spalt zwischen ausgewiesenen Daten und der Realität extrem. Da bin ich ganz bei Ihnen.
Vielleicht nehmen Sie sich die Zeit und lesen die entsprechenden Beiträge bei uns die sich durchaus kritisch mit der Materie auseinander setzen.
Es gibt dabei aber einen riesigen Denkfehler bzw. Wissenrückstand der durch wenig aussagekräftige Messungen wie z. B. von Herrn Friedrich belegt werden sollen.
Fakt ist, dass die Feinstaubbelastung (in DE) eben nicht gestiegen sondern gefallen ist (Quelle https://www.umweltbundesamt.de/themen/luft/luftschadstoffe/feinstaub).
Das Problem selbst mit diesen Daten ist, dass sie größtenteils errechnet und nicht gemessen werden. Erst seit 1990 werden überhaupt Messungen durchgeführt.
Die Messstationen (ca. 150 in DE) liefern aus den Erhebungsgebieten einen Datenbestand von ca. 75%. Die restlichen Werte aus allen anderen Bereichen sowie der Differenz werden
rechnerisch erhoben. Die mögliche Abweichung lt. BMU liegt hier bei 100%.
Diese Datenbasis ist keineswegs geeignet die Emittenten-Quelle zu ermitteln sondern erfasst lediglich die PM10 und PM2,5 Feinstäube.
Als Quelle gelten: der Autoverkehr mit und ohne aufgewirbelten Staub, die Landwirtschaft, der Schiffsverkehr und alle möglichen Heizquellen (ohne Differenzierung).
Aus dem „Nähkästchen“ geplaudert, kann ich Ihnen mitgeben, dass der Markt der Einzelraumfeuerstätten in den letzten 5 Jahren zwischen 15 und 30% gefallen ist. Das heißt während z. B. 2006 noch über 600.000 Neugeräte installiert wurden, sind es aktuell weniger als 250.000 pro Jahr.
Es kann zwar für jeden Einzelnen eine reale und/ oder gefühlte Belästigung vorliegen aber sie ist weder empirisch der Holzfeuerstätte zuzuordnen (sinkende Installationszahlen) noch überhaupt einer Emittentenquelle eindeutig zuzuschreiben weil die Datenlage das überhaupt nicht ermöglicht.
Ich werde mir an der Stelle nicht die Mühe machen die möglichen Gründe und Motivationen eines Herrn Friedrich zu erläutern, verweise aber zur eigenen Recherche gerne mal auf die „Diesel Affäre“. Ich darf aber schließen mit einem Zitat eines geschätzten Kollegen:
„Pressefreiheit ist die Freiheit von zweihundert reichen Leuten, ihre Meinung zu verbreiten.“ – Paul Sethe, SPIEGEL, 5. Mai 1965
Wir haben schon lange einen Kamin. Daher wollen wir eine Kaminsanierung vornehmen lassen. Gut zu wissen, dass was genau das Verbrennungsverbot beinhaltet.