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BAFA Förderung mit MAP 2015 – mehr Geld für Pelletöfen

Schild mit Aufschrift staatliche Foerderung

Es gibt eine gute Nachricht für Hausbesitzer, die Ihre Heizungsanlage auf Erneuerbare Energien umstellen wollen. Ab April 2015 startet das Marktanreizprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Jährlich werden dann mehr als 300 Millionen Euro bereitgestellt, die u.a. für Biomasseheizungen genutzt werden können. Die Förderung kann bei kleineren Anlagen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle und bei größeren Anlagen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau beantragt werden.

Der Hintergrund

Es ist kein Geheimnis, dass für das Heizen in Deutschland nicht nur sehr viel Energie benötigt wird, sondern der Energieverbrauch durch ineffiziente Heizgeräte auch noch unnötig steigt. Laut Aussagen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) arbeiten über zwei Drittel aller Heizungsanlagen in der BRD nicht effizient. Einen Grund dafür sieht das Ministerium im Alter der Heizkessel. Denn über 10 Millionen Heizgeräte sollen älter als 15 Jahre sein. Durch die Umstellung auf moderne Heizungsanlagen kann CO2 eingespart werden. Auf diese Weise kommt die Bundesregierung ihrem Ziel näher, bis zum Jahr 2050 einen klimaneutral arbeitenden Gebäudebestand in Deutschland zu haben.

 

Mit der Novelle des Marktanreizprogramms (kurz: MAP), die ab 1. April 2015 in Kraft tritt, will die Bundesregierung nun dafür sorgen, dass in Deutschland verstärkt mit Erneuerbaren Energien und mit modernen Anlagen geheizt wird. Die neuen Fördermaßnahmen sollen Haus- und Wohnungseigentümer sowie Unternehmen und Gemeinden gleichermaßen dabei unterstützen, mittelfristig auf Erneuerbare Energien zu setzen. Gefördert werden demnach Heizungsanlagen, die mit Sonnenkraft, Biomasse (Holz, Hackschnitzel, Pellets) oder Erdwärme arbeiten.

 

Für den Ausbau von Erneuerbaren Energien stellt das BMWi Hausbesitzern, Unternehmen und Kommunen pro Jahr mehr als 300 Millionen Euro an Fördergeldern bereit. Diese Summe wird als wichtiger Beitrag für die Energiewende betrachtet. Ob diese Summe jedoch ausreicht, bleibt vorerst offen.

 

Die Zuschüsse für kleine Heizungsanlagen in Privathaushalten und Unternehmen übernimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Gefördert werden u.a. Solarthermiekollektoren, Pelletheizungen sowie Sonden für Wärmepumpen.

 

Wer große bzw. gewerbliche Anlagen errichtet, die mit Erneuerbaren Energien betrieben werden, kann günstige Darlehen und Tilgungszuschüsse von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen.

 

Fördermöglichkeiten für Biomasseanlagen (z.B. Pelletöfen)

Verbraucher haben die Möglichkeit Biomasseanlagen durch das BAFA fördern zu lassen. Unterstützt wird der Kauf von:

 

  • Anlagen für Pellets und Hackschnitzel
  • Pelletöfen mit Wassertasche
  • emissionsarme Scheitholzvergaserkessel
  • Kombinationskessel, die mit Hachschnitzeln und/oder Scheitholz betrieben werden können

 

Pelletkessel können ab 1. April 2015 mit mindestens 3.000 EUR, Pelletöfen mit Wassertasche mit mindestens 2.000 EUR gefördert werden. Pelletkessel mit Pufferspeicher und einem Pufferspeichervolumen von mindestens 30 Liter je Kilowatt Nennwärmeleistung erhalten mindestens 3.500 EUR an Förderung.

 

Für Hackschnitzelanlagen gibt es eine Mindestförderung von 3.500 EUR, für Scheitholzanlagen 2.000 EUR.

 

Die Basisförderung beträgt bis zu 80 EUR pro Kilowatt installierter Nennwärmeleistung. Da die Regelung für Biomasseanlagen mit bis zu 100 Kilowatt Nennwärmeleistung gilt, sind hier maximale Fördergelder von 8.000 EUR möglich.

 

Voraussetzung für die Unterstützung:

 

Die Basisförderung für eine Biomasseanlage erhalten Verbraucher, wenn zuvor seit mindestens zwei Jahren eine andere Heizungsanlage genutzt wurde. Für die Optimierung oder Umrüstung bestehender Biomasseanlagen gibt es ebenfalls Möglichkeiten zur Förderung. Die Fördersumme kann je nach Antrag bis zu 50 Prozent der Basisförderung jedoch mindestens 10 Prozent betragen. Weitere Informationen hierzu gibt das BAFA an dieser Stelle: http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/biomasse/basis_und_zusatzfoerderung/optimierungsmassnahme.html

Fördermöglichkeiten für Wärmepumpen

Auch der Einbau von Wärmepumpen wird verstärkt gefördert. Das BAFA unterstützt Hausbesitzer mit einer Basisförderung von 1.500 EUR für den Einbau einer elektrisch betriebenen und leistungsgeregelten Luft-/Wasser-/Wärmepumpe.

 

Der Förderbetrag kann in Form eines „Lastmanagementbonus“ zusätzlich erhöht werden, wenn die Energie wirtschaftlich und ökologisch sinnvoll verteilt wird, die die Wärmepumpe erzielt.

 

Ein Jahr nach der Inbetriebnahme kann ein Qualitätscheck durchgeführt werden, der vom BAFA bezuschusst wird.

 

Für Optimierungen bereits bestehender Wärmepumpen stehen ebenfalls Fördergelder bereit.

 

Fördermöglichkeiten für Solarthermie

Wenn Hausbesitzer Solaranlagen künftig für das Beheizen von Räumen verwenden, bekommen sie 2.000 EUR an Basisförderung. Die Neuinstallation von Sonnenkollektoren wird mit mindestens 500 EUR und 50 EUR pro weiteren Quadratmeter Kollektorfläche unterstützt, wenn die Solaranlage der Erwärmung von Wasser dient.

 

Neu ist, dass auch Solarthermie-Anlagen mit einer Gesamtfläche von über 1.000 m² mit Fördergeldern unterstützt werden.

 

Wichtig für die mögliche Förderung durch das BAFA ist, dass die Solaranlagen für die thermische Nutzung, d.h. zum Heizen, zum Erwärmen von Wasser oder zum Kühlen verwendet werden!

 

Kombinationsboni

Wer die Fördergelder für Biomasse, Solarthermie oder Wärmepumpen beantragt, kann einen zusätzlichen Bonus von 500 EUR erhalten, wenn er verschiedene Methoden miteinander kombiniert, z.B. eine Solarthermie-Anlage mit einem wassergeführten Pelletkessel.

 

Darüber hinaus erhalten Verbraucher einen Bonus von 500 EUR, wenn die installierte Anlage an ein Wärmenetz angeschlossen wird.

 

In fünf Schritten zum Antrag für Biomasse-Förderung

  1. Wählen Sie eine Heizungsanlage aus, die förderungsfähig ist.
  2. Lassen Sie diese Anlage installieren und nehmen Sie sie in Betrieb.
  3. Laden Sie den Förderantrag herunter: http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/biomasse/basis_und_zusatzfoerderung/privat/ee_bfa_bm.pdf
  4. Füllen Sie das Formular vollständig aus und unterschreiben sie es. Fügen Sie die geforderten Belege bei.
  5. Senden Sie den kompletten Antrag innerhalb von neun Monaten nach der Inbetriebnahme der Heizung an das BAFA

Bei Fragen zum Antrag steht auch die BAFA-Hotline unter 06196 908-1625 zur Verfügung.

 

Detaillierte Informationen:

 

Fördermöglichkeiten Solarthermie: http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/solarthermie/index.html

 

Fördermöglichkeiten Biomasse: http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/biomasse/index.html

 

Fördermöglichkeiten Wärmepumpen: http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/waermepumpen/index.html