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Änderungen im Handwerk – Neue Meisterprüfung für Schornsteinfeger

sanierungsbedürftiger Schornstein

Zum 01.01.2016 trat eine neue Verordnung zur Meisterprüfung von Schornsteinfegern in Kraft.
Sie regelt wie in Zukunft die Ausbildung und Prüfung angehender Schornsteinfegermeister zu erfolgen hat. Der aktuelle Fokus geht hier vor allem um die neuen Aufgaben der Schornsteinfeger die durch die Novellierung des Schornsteinfegergesetzes entstanden sind.

Wir zeigen welche Schwerpunkte gesetzt wurden und die Gründe für die Novellierung.

 

Mehr Tätigkeitsschwerpunkte für Schornsteinfeger

 

Die Bestimmungen des Schornsteinfeger-Handwerks regeln die Tätigkeit von Personen, die sich darauf verstehen, einen Schornstein bzw. einen Kamin sauber zu halten und bei Bedarf instand zu setzen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf periodischen Kehr- und Reinigungstätigkeiten, Messungen und Analysen im Sinne der Brand- und Betriebssicherheit, des Gesundheits- und Arbeitsschutzes, der Raumluftqualität sowie des Klima- und Umweltschutzes.

 

Des Weiteren umfasst das Tätigkeitsprofil des Schornsteinfegers die Planung und Durchführung von Maßnahmen zur Optimierung des Energieverbrauches an und in Gebäuden sowie die gesetzlich vorgeschriebene Abnahme von neuen oder komplett instand gesetzten Kamin- und Feueranlagen.

 

Welche Bedeutung hat das Schornsteinfegerhandwerk?

 

Rund 200 Auszubildende erwerben pro Jahr durch eine erfolgreich abgelegte Meisterprüfung den sogenannten „großen Befähigungsnachweis für das Schornsteinfegerhandwerk“, welches zur Ausübung des Berufes berechtigt. Derzeit existieren im Bundesgebiet etwa 8.000 selbständige Schornsteinfegerbetriebe mit über 2.000 Auszubildenden. Das Handwerk unterliegt der Zulassungspflicht, sämtliche niedergelassenen Betriebe sind in einem Register erfasst, welches öffentlich abrufbar ist.

Wann tritt die neue Meisterprüfungsverordnung in Kraft?

Das Schornsteinfeger-Handwerk erhält ab 1. Januar 2016 per Gesetz eine neue Meisterprüfungsverordnung. Die alte Regelung tritt mit diesem Tage außer Kraft. Die neue Verordnung wurde – wie gesetzlich vorgeschrieben – am 20. November 2015 im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 45, Seite 1987 ff. veröffentlicht und ist auch im Internet abrufbar. Der Bundesverband der Schornsteinfeger arbeitet derzeit an einem bundesweit einheitlichen Ausbildungslehrplan.

Die neue Meisterprüfungsverordnung – die wichtigsten Fakten

Die neue Regelung legt ihren Fokus verstärkt auf die fachliche Kompetenz im Bereich der Ressourcen- und Energieeffizienz. Diesem Leitbild folgend, wurde die Meisterprüfung an die aktuell geltenden technischen Standards, insbesondere im Bereich der Lüftungs- und Feuerungstechnik sowie bei Umweltschutz- und Brandbekämpfungsanlagen, angepasst.

 

Die geltenden gesetzlichen Auflagen im Bereich der Betriebssicherheit und des Umweltschutzes von Schornstein- und Kaminanlagen fließen dabei in das Ausbildungs- und Prüfungsschema ein. Der Schornsteinfeger wird somit neben seinen klassichen Fachkenntnissen bezüglich Schornstein und Kamin im Zuge der Umsetzung der neuen Verordnung mit umfassenden Fachkenntnissen im Bereich Energie, Betriebssicherheit und Umweltschutz ausgestattet.

 

Aus welchem Grund wurde die Meisterprüfungsverordnung für Schornsteinfeger neu geregelt?

 

Die Neuregelung der Verordnung war erforderlich geworden, um das Berufsbild des Schornsteinfegers neben den für das Gewerbe typischen Wartungs- und Reinigungsaufgaben an Kamin und Schornstein auch hinsichtlich Energiebewirtschaftung und Umweltschutz besser zu positionieren und gegenüber ausländischen Billiganbietern qualitativ abzugrenzen.

 

Da durch die Neuregelung des Berufsrechts im Schornsteinfeger-Handwerk 2008 das Verbot von nebenberuflichen Tätigkeiten entfällt, sind Schornsteinfeger nun berechtigt, im Rahmen der Instandhaltung von Schornstein- und Kaminanlagen umfassende und qualifizierte Beratungsleistungen im Bereich Energieverbrauch/ Energiesparen, Umweltschutz sowie Brandschutz, Kamin- und Lüftungstechnik zu erbringen, diesem Umstand wurde durch die neue Verordnung ebenfalls Rechnung getragen.

 

Auch im Ausbildungsbereich sind im Zuge der Neuregelung einige wichtige Änderungen zu beachten. Prüfungskandidaten müssen nun im Rahmen der Meisterprüfung neben Ihren klassischen Reinigungs- und Kehraufgaben an Schornstein bzw. Kamin den Nachweis erbringen, dass sie die Brand- und Betriebssicherheit von technischen und baulichen Anlagen sowie Feuerstätten überprüfen, deren Zustand beurteilen und dokumentieren sowie einen Bezirk nach den Richtlinien des Schornsteinfegerhandwerks führen und verwalten können.

 

Als Nebenziele der Reform werden für das Bundesgebiet zugelassene Schornsteinfeger nun mit umfassenden Kenntnissen hinsichtlich Energieeffizienz sowie Brand- und Umweltschutz ausgestattet, um der im Zuge der Neuregelung der Berufsordnung für Schornsteinfeger erfolgten EU-weiten Freigabe des Schornsteinfegerhandwerks entstandenen ausländischen Konkurrenz durch verstärkte Beratungskompetenz im Energie-, Sicherheits- und Umweltsektor zu begegnen.