Schornsteine

Der Schornstein – wie hoch muss er sein?

Aufbau eines gemauerten Schornsteins

Für eine korrekte Schornsteinmontage ist die Berechnung der Schornsteinhöhe von zentraler Bedeutung. Dabei ist vor allem die Höhe von Schornsteinen über dem Dach entscheidend. Wie viele Zentimeter die Schornsteinmündung über die Dachneigung herausragen darf, wird von verschiedenen Faktoren wie dem Brennstoff, Bauordnungen sowie der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung bestimmt. Grundsätzlich ist es empfehlenswert, sich vor dem Schornsteinkauf noch einmal beraten zu lassen.

Die Schornsteinhöhe berechnen

Um die Berechnung der Schornsteinhöhe zu vereinfachen, werden bei den folgenden Ausführungen keine Einzelbestimmungen, Landesbauordnungen sowie weitere Regularien von Bezirksbevollmächtigten berücksichtigt. Diese können von den hier dargelegten Beispielen abweichen. Außerdem gelten diese Angaben nur für Feuerungsleistungen bis 50 kW.

Schornsteinhöhe über Dach für feste Brennstoffe bei dichter Bebauung

Wird ein Schornstein in einem dicht besiedelten Wohngebiet errichtet und/ oder beträgt der Abstand zu Nachbargebäuden weniger als 15 Meter sowie die Dachneigung mehr als 20°, findet die 1. Bundesimmissionsschutzverordnung Anwendung.
Dabei gilt:

  1. Die Schornsteinmündung muss den First um mindestens 40 Zentimeter überragen oder der Schornsteinkopf muss in der Waagerechten zum First gemessen mindestens 2,3 Meter entfernt montiert werden.
  2. Die Schornsteinmündung muss Fenster um mindestens 100 Zentimeter überragen.

Schornsteinhöhe über Dach für Festbrennstoffe bei lockerer Bebauung

Liegt das Haus, in oder an dem ein Schornstein montiert werden soll, in einem Gebiet mit lockerer Bebauung und die Nachbargebäude stehen in einem Abstand von mehr als 15 Metern entfernt, kann die Musterfeuerungsverordnung (MuFeuVo)zur Berechnung der Schornsteinhöhe angewendet werden.
Dabei gilt:

  1. Das letzte Fenster am Haus muss weit vor der Schornsteinmündung liegen.
  2. Bei mit Ziegeln gedeckten Dächern muss die Schornsteinmündung den First um mindestens 40 Zentimeter überragen oder mindestens 100 Zentimeter von der Dachfläche entfernt sein, gemessen in einem 90°-Winkel von der Dachoberfläche bis zu oberen Kante des Schornsteinkopfs.
  3. Ist das Dach mit Pappe gedeckt, beträgt der geforderte Mindestabstand zur Schornsteinmündung 100 Zentimeter, bei Bedeckungen mit Reet oder Stroh muss die Mündung den First um mindestens 80 Zentimeter überragen.
  4. In allen Fällen muss die Schornsteinmündung mindestens 150 Zentimeter von Fenstern, Öffnungen zu Räumen oder Dachvorbauten entfernt sein.

Schornsteinhöhe über Dach für gasförmige und flüssige Brennstoffe

Nach der Muster-Feuerungsverordnung gelten für Schornsteine, die Abgase von Gas- oder Ölheizungen ableiten folgende Vorgaben:

  1. Bei einer Dachneigung von weniger als 10° muss die Schornsteinmündung mindestens 100 Zentimeter von der Dachfläche entfernt liegen.
  2. Diese Regelung gilt nur für Pappdeckungen von Dächern.

Weitere Aspekte für die finale Berechnung der Schornsteinhöhe

Neben den gesetzlichen Regelungen bestimmen noch weitere Faktoren, wie hoch der Schornstein letztlich werden muss.

  • Wärmeleistung der Feuerstätte
  • Lage des Gebäudes: liegt es am Hand oder in einer Senke
  • Auflagen bezüglich des Umweltschutzes

Bei allen hier gemachten Angaben handelt es sich um die Skizzierung der rechtlichen Vorgaben ohne Gewähr. Sie dienen lediglich der groben Orientierung. Die komplette und vollständige Berechnung der Schornsteinhöhe sollte von einem Experten für Feuerungstechnik oder dem Schornsteinfeger vorgenommen werden. Dabei werden alle nötigen Voraussetzungen berücksichtigt und Kunden sind auf der sicheren Seite.

Weiterführende Informationen:

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13 Kommentare

  1. Fam Je

    Hallo,
     
    Danke für diesen Artikel. Ich habe momentan noch Schwierigkeiten, diesen für meine Situation anzuwenden.
    Wir wollen an einem Wintergartenanbau einen Schornstein eines Holzvergasers anbringen. Die Mündung übersteigt dieses Dach um 1 bis 1,5 m, jedoch soll nach Inbetriebnahme das rund 6,5 m entfernte, aber 2,8 m höhere Giebelfenster des Hauptgebäudes nicht mehr benutzbar sein – so die Auskunft beim Schornsteinfeger. Begründet wird das mit der 15 m Regel. Die FeuVO sieht hier 1,5 m vor!? Was wird wie angewendet? Ist das so korrekt? Zeichnung und Foto auf Anfrage.
     
    Danke vorab für einen Hinweis.
    VG

  2. Robby Stude

     
    Sehr geehrte Damen und Herren,
     
    der geschilderter Sachverhalt ist lt. BimschV so korrekt vom Schornsteinfeger kommuniziert. Das Gesetz macht hier keinen Unterschied zwischen eigenen oder fremden Fenstern.
     
    Ggf. können Sie aber nochmal mit dem Schornsteinfeger sprechen, da es ja tatsächlich nur Sie stören kann.
     
    Viele Grüße
    Robby Stude

  3. Daniela Kiwitter

    Ich habe da mal eine Frage: Unser Nachbar hat an seinem Gartenhaus ( höhe ungefähr 2,90-3 m) einen 5 m hohen Edelstahl Kamin angebracht. dieser wird in jeder Jahreszeit massiv betrieben. Bei ungünstiger Windrichtung zieht der Rauch genau in unser Wohnhaus das ca. 30m entfernt ist. Wer kann mir da einen rat geben wo ich mich hinwenden kann, damit dieses Problem behoben werden kann.

  4. Robby Stude

     
    Sehr geehrte Frau Kiwitter,
     
    zunächst bitten wir um Entschuldigung für die verspätete Antwort.
    Die von Ihnen beschriebene Situation wird recht häufig an uns heran getragen und ist letztlich ein rein nachbarschaftsrechtliches Problem.
     
    Sie können Ihren Nachbarn bitten den Schornstein zu erhöhen und/ oder das Heizen einzuschränken. Wird dem nicht Folge geleistet, ist der nächste Weg der Schornsteinfeger der reglementierend eingreifen kann.
     
    Wenn auch das keinen Erfolg oder Abhilfe schafft, können Sie nur klagen. Die Aussichten auf Erfolg sind sehr hoch, da in der Regel der benachteiligte Nachbar recht bekommt. Es sei denn, es handelt sich um einen sog. Härtefall (z. B. Nachbar kann nicht anders heizen).
     
    Mit freundlichen Grüßen
    Robby Stude

  5. Roland Mende

    Hallo Herr Stude,
    wir wohnen in einer Altstadt (Haus Baujahr 1900) zur Miete im zweiten Stock mit Fenster auf einen Innenhof.
    In diesem steht auf einem Nachbargrundstück ein kleines Nebengebäude mit Schornstein (Eigentümer ist uns nicht namentlich bekannt ).
    Dieser Schornstein liegt ein paar Meter tiefer als unsere Wohnung die ca 10 Meter Luftlinie entfernt liegt. Leider kommt daraus öfter stinkender Qualm der direkt in unsere Richtung zieht und somit eine Beeinträchtigung unserer Wohnqualität darstellt.
    Meine Frage: ist es erlaubt diesen Schornstein zu betreiben?
    Beziehungsweise was können wir dagegen tun?

  6. Robby Stude

     
    Sehr geehrter Herr Mende,
     
    wenn der Schornstein so wie beschrieben angebracht wurde, entspricht es nicht der Bundesimmissionsschutzverordnung § 19 ff. und müsste durch den Schornsteinfeger zur Nachbesserung (Erhöhung) angemerkt werden. Wenn der Schornsteinfeger also einen entsprechenden und sachlichen Hinweis bekommt, ist er zur Handlung verpflichtet.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Robby Stude

  7. Grabner franz

    Unser Nachbar hat eine hackgutanlage 390kw.gewaltiger gebläselärm beim starten der Anlage,mind.ca.15 Minuten.was können wir dagegen tun.

  8. Robby Stude

     
    Sehr geehrter Herr Grabner,
     
    um den Lärm zu minimieren (komplette Neutralisation meist nicht möglich) muss ein Abgasschalldämpfer installiert werden. Das kann im Abgasweg selbst oder auf der Mündung oder aber auch in der Kombination erfolgen. Bei der hohen Leistung ist meist eine Berechnung der Anlage unerlässlich. Man kann alternativ mit der Schallmess-App von Kutzner und Weber ein gutes Ergebnis erzielen. Wenn es genauer werden muss und soll dann bitte eine der Partnerbetriebe kontaktieren.
     
    Mit freundlichen Grüßen
    Robby Stude

  9. Bernd (Brötchen) Köhler

    Ein Freund möchte den Schornstein bei seiner Dachsanierung ebenfalls berücksichtigen. Er soll etwas höher gesetzt werden. Ich hoffe, dass da nichts schief geht, es müssen ja eigentlich nur einige wenige Ziegel ausgetauscht und der Schlot etwas verlängert werden.

  10. Jens Zügfeld

    Guten Abend,
    ich hätte eine Frage:
    Wir planen einen Schornstein im Dachgeschoss aufzubauen. Die Höhe vom Boden wird 4,66m betragen, das Rauchrohr vom Ofen mündet ca. bei 1,5m in den Schornstein. Damit bleiben nur ca. 3m Zug.
    Welche Anforderungen werden an den Ofen gestellt und reicht ein Durchnesser von 20cm des Rohrs im Schornstein?
    Vielen Dank vorab und Grüße Jens Zügfeld

  11. Hubert Zöller

    Guten Tag, mein Nachbar möchte einen Edelstahlkamin anbringen, der Abstand seiner Wand ist 3m von meinem Grundstück und ich möchte nicht den ganzen Tag auf diesen Edelstahl Kamin von meinem Fenster aus sehen. Ist es gesetzlich möglich ihm das zu verbieten wegen der 3m Regelung zum Nachbar?
    Mit freundlichen Grüßen

    Hubert Zöller

  12. guido-ralf ummel

    Hallo und liebe Grüße!
    Unser Nachbar (wir wohnen in NRW) baut momentan einen Pool direkt an der Nachbargrenze und direkt daneben – ca. 50 cm vom der Grenze entfernt eine „Poolheizung“, welche mit einem selbst gebauten !!! Holzofen betrieben werden soll. Er sagt, dass nur die Rohrentfernung 50 cm wichtig wäre. Er hat ein Edelstahlrohr als „Kamin“eingebaut, welches genau in Höhe unserer Fenster Schlafzimmer- Kinderzimmerfenster endet und somit ca. 8 bis 9 Meter entfernt ist.
    ist so ein Selbstbau überhaupt statthaft und ist der Abzug so korrekt und seine Aussage mit 50 cm?
    wenn er den Ofen betreibt werden die Zimmer mit Rauchgeruch geflutet – er sagt wir können ja die Fenster schließen!

  13. Manuel

    Wir planen gerade unser Eigenheim mit Flachdach und Kamin. Laut der ab 01.01.2022 in Kraft tretenden Änderung des BImSchG müssten wir jetzt bei einer Dachfläche von ca 10×10 Meter zur Bestimmung der gesetzeskonformen Schornsteinhöhe die fiktive Firsthöhe eines auf eben genannter Flachdachfläche 20° geneigten Satteldaches + 40 cm Überstand annehmen. Bei vorgesehener, umlaufender Attika von 80 cm landen wir dann nach Addition bei einer Schornsteinhöhe von über 3 Meter. Das ist doch absoluter Realitätsverlust. So werden doch aus Wohngebieten optisch Industriegebiete.
    Meine letzte Hoffnung ist die Musterfeuerungsverordnung, die in Gebieten mit lockerer Bebauung auch zur Bestimmung der Schornsteinhöhe herangezogen werden kann. Danach müsste der Schornstein den höchsten Dachaufbau beim Flachdach um 1 m überragen. Voraussetzung ist ein Mindestabstand von 15 Meter zum nächsten Gebäude.

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