{"id":2572,"date":"2016-09-01T11:48:16","date_gmt":"2016-09-01T09:48:16","guid":{"rendered":"https:\/\/www.schornsteinmarkt.de\/rauchzeichen\/?p=2572"},"modified":"2016-09-01T11:48:16","modified_gmt":"2016-09-01T09:48:16","slug":"der-aktuelle-stand-zur-ofenstillegung-1-bimschv","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.cafiro.de\/rauchzeichen\/der-aktuelle-stand-zur-ofenstillegung-1-bimschv\/","title":{"rendered":"<b>Der aktuelle Stand zum Ofenaustausch<\/b> &#8211; 1. BImSchV"},"content":{"rendered":"<img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft wp-image-1269 size-full linkmaske\" title=\"Aktueller Stand Ofenstillegungen\" src=\"\/rauchzeichen\/wp-content\/uploads\/2016\/09\/ofenstillegung.jpg\" alt=\"Ofenstillegung 2016\" width=\"702\" height=\"361\" data-id=\"post-link-2572\" \/>\n<p>Am 16. Juli 2016 wurde im rheinland-pf\u00e4lzischen Gr\u00fcnstadt die &#8222;TeFa OL-Scho Pfalz-Rheinhessen&#8220; gegr\u00fcndet. Ofen- und Luftheizungsbauer sowie Schornsteinfeger der Region wollten damit f\u00fcr ihre Kooperation einen offiziellen Rahmen schaffen. Eine offene Frage ist jedoch, ob diese Zusammenarbeit und die neuen Organisationsstrukturen auch der Umsetzung der Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) und damit der Umwelt n\u00fctzen.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<h2>Aktueller Stand zur Stillegung von Einzelraumfeuerst\u00e4tten<\/h2>\n<p>Die Gr\u00fcnder der technischen Fachgruppe mit dem etwas sperrigen K\u00fcrzel wollen auf der neuen formalen Basis auch eine bereits bestehende Kooperationsrichtlinie erneuern, in der es um die fachm\u00e4nnische und normgerechte Errichtung und Erneuerung von Feuerst\u00e4tten geht.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Au\u00dferdem m\u00f6chten sie &#8222;gravierende M\u00e4ngelh\u00e4ufungen&#8220; bek\u00e4mpfen, die von Handwerkern verursacht werden, die keine Mitglieder der beiden Innungen sind. Bundesweit existieren bereits einige vergleichbare Gruppen &#8211; ob es deren Mitgliedern ausschlie\u00dflich um handwerkliche Exzellenz oder auch darum geht, unliebsame Konkurrenten auszuschalten, sei einmal dahingestellt. Fakt ist jedoch, dass die Grenzen zwischen den hoheitlichen Aufgaben der Bezirksschornsteinfeger und privatwirtschaftlichen Interessen potentiell noch st\u00e4rker verschwimmen als bisher.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Diese Konstellation hat auch f\u00fcr die Umsetzung der Bundesimmissionsschutzordnung Folgen. Die dort vorgesehene Reduktion der Feinstaubbelastung durch den Austausch oder die Sanierung veralteter Feuerst\u00e4tten ist bisher kaum vorangekommen. Von den etwa 4,2 Millionen nicht mehr normgerechter \u00d6fen wurde bisher maximal 40% ausgetauscht, andere Beobachter sind noch weniger optimistisch.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>So sch\u00e4tzt der Industrieverband Haus-, Heiz- und K\u00fcchentechnik (HKI), dass von den in den Jahren 2014 und 2015 austausch- oder sanierungspflichtigen Feuerst\u00e4tten bisher nur etwa 1,5 Mio. erneuert wurden (Quelle: <a href=\"http:\/\/hki-online.de\/presse\/pdfs\/hki_pressemeldung-interview-leiter-hki-hauptstadtrepraesentanz-beyerstedt-02.05.2016_1.pdf\" target=\"_blank\">HKI Interview 02.05.2016 HKI-Hauptstadtrepr\u00e4sentanz Hans-G\u00fcnther Beyerstedt<\/a>).<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Was rechnerisch nicht nachvollziehbar ist, ist die Tatsache das der Verbandsgesch\u00e4ftsf\u00fchrer Frank Kienle noch im Juli 2015 von nur 100.000 getauschten Feuerst\u00e4tten sprach (Quelle: <a href=\"http:\/\/hki-online.de\/presse\/pdfs\/hki-pressemitteilung_interview-ofentausch_1_1.pdf\" target=\"_blank\">HKI Interview 29.07.2015 HKI-Verbandsgesch\u00e4ftsf\u00fchrer Frank Kienle<\/a>).<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Auch wenn sich die Aussagen von Herrn Hans-G\u00fcnther Beyerstedt sicher auf die gesamte Zahl seit 2010 bezieht, ist zum Einen die Rechenmethode (die 2. Stufe der BimschV gilt erst ab 2015 und das Marktvolumen betr\u00e4gt gesamt max. 300.000 Einheiten) und zum anderen auch das Ergebnis nicht nachvollziehbar. Wir werden das an anderer Stelle hinterfragen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Die flie\u00dfenden Grenzen zwischen hoheitlicher Kontrolle und Privatwirtschaft sowie eine bisher nicht beachtete Gesetzesl\u00fccke bewirken, dass oft auch ein veralteter Kaminofen und andere wenig umweltfreundliche Feuerst\u00e4tten weiterbetrieben werden k\u00f6nnen &#8211; ihr Besitzer und die staatlichen Kontrolleure m\u00fcssen einen solchen Kaminofen im Pr\u00fcfbericht lediglich als akzeptabel deklarieren.<\/p>\n<h2>Was wird durch die Bundesimmissionsschutzverordnung geregelt?<\/h2>\n<p>Die Bundesimmissionsschutzverordnung soll der Feinstaubbelastung umfasst gesetzliche Regelungen zur Reduktion von Umweltbelastungen durch L\u00e4rm und Feinstaub. Vor allem Feinst\u00e4ube durch Abgase und Verbrennungsr\u00fcckst\u00e4nde gelten als potentiell lebensgef\u00e4hrliche Umweltgifte. Der K\u00f6rper ist nicht in der Lage, die winzigen Partikel aus der Atemluft zu filtern. Stattdessen dringen sie in die tiefen Lungenareale und zum Teil auch in die Blutgef\u00e4\u00dfe vor.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Die m\u00f6glichen Folgen bestehen beispielsweise in Asthma, Herz-Kreislauf-Leiden oder Lungenkrebs. Nach Sch\u00e4tzungen des Mainzer Max-Planck-Instituts f\u00fcr Chemie sterben in Deutschland pro Jahr rund 32.000 Menschen an den direkten Folgen solcher Schadstoffemissionen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Die ersten gesetzlichen Vorgaben des Bundes zur Reduktion von Feinstaub wurden 1980 in Kraft gesetzt. Die zul\u00e4ssigen Durchschnittswerte wurden seitdem mehrfach reduziert, bewegen sich allerdings auch heute in einem recht moderaten Rahmen. Derzeit gilt f\u00fcr Feinstaub ein maximaler Jahresmittelwert von 40 Mikrometer pro Kubikmeter Luft. Der Tagesmittelwert liegt bei 50 Mikrogramm und darf an 35 Tagen im Jahr \u00fcberschritten werden. Um sie zu erreichen, ist unter anderem ein Wechsel zu emissionsarmen Feuerungsanlagen n\u00f6tig. Die urspr\u00fcnglichen EU-Entw\u00fcrfe zu den Feinstaubgrenzen waren \u00fcbrigens deutlich strikter formuliert, wurden jedoch durch die Politik verworfen.<\/p>\n<h2>Worum geht es bei der 1. Stufe der BimSchV?<\/h2>\n<p>Wer einen Kaminofen oder eine andere Holzfeuerungsanlage betreibt, ist durch die gesetzlichen Vorgaben zur Feinstaubreduktion direkt betroffen. Die europ\u00e4ische Umweltagentur (EEA, European Environment Agency) geht davon aus, dass privat betriebene Holzfeuerungsanlagen in Europa die wichtigste Quelle f\u00fcr gesundheitssch\u00e4dliche Feinstaubemissionen und andere Umweltbelastungen sind. Beispielsweise sondert vor allem ein Kaminofen \u00e4lteren Baujahrs neben Feinstaub und Kohlenmonoxid auch sogenannte polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe ab, die als krebserregend gelten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Die 1. und 2. Stufe der BimSchV enthalten ein Ma\u00dfnahmenpaket, das darauf abzielt, die Feinstaubemissionen durch Holzfeuerungsanlagen zu reduzieren. Am 1. Januar 2010 ist die 1. BimSchV in Kraft getreten, die f\u00fcr kleine und mittlere Holzfeuerungsanlagen &#8211; unter anderem Kamin-und Kachel\u00f6fen, Herde und Holzheizkessel &#8211; gilt. Sie regelt die Anforderungen an die Brennstoffe, die maximalen Schadstoffemissionen, die \u00dcberwachung bestehender Holz\u00f6fen, die Vorgaben f\u00fcr Ofensanierungen sowie den stufenweisen Austausch alter Feuerst\u00e4tten. Seit dem 1. Januar 2015 gilt die 2. Stufe zur Umsetzung der Grenzwerte lt. BimSchV, die f\u00fcr \u00d6fen, die nach dem 22. M\u00e4rz 2010 in Betrieb genommen wurden, die Schadstoffauflagen noch einmal versch\u00e4rft.<\/p>\n<h2>BimSchV- Roadmap f\u00fcr die Stilllegung alter \u00d6fen<\/h2>\n<p>F\u00fcr die Stilllegung alter, wenig umweltfreundlicher Holzfeuerungsanlagen hat die 1. BimSchV eine Roadmap festgelegt:<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li>Ein bereits existierender Kaminofen, Schweden\u00f6fen oder eine andere Feuerst\u00e4tten mit einem Baujahr bis 2010 d\u00fcrfen weiter betrieben werden, wenn durch Hersteller-Zertifikate oder eine Vor-Ort-Messung nachgewiesen werden kann, dass die Grenzwerte der 1. BimSchV nicht \u00fcberschritten werden. Mit Ausnahme von offenen Kaminen, historischen \u00d6fen und Holz\u00f6fen als Alleinheizung sind alle Holzfeuerungsanlagen, die diese Auflagen nicht erf\u00fcllen, nach dem Ablauf von \u00dcbergangsfristen in den Jahren 2014 bis 2024 durch den Einbau von Feinstaubfiltern zu sanieren oder stillzulegen.<\/li>\n<li>Ein Kaminofen, Schwedenofen oder eine andere Holzfeuerungsanlage, die nach dem 22. M\u00e4rz 2010 in Betrieb genommen wurde, muss die Feinstaub- und Kohlenmonoxid-Grenzwerte der 1. BimSchV (jedoch nicht der 2. BimSchV) erf\u00fcllen.<\/li>\n<li>F\u00fcr ab Anfang 2015 in Betrieb genommen Holzfeuerungsanlagen gelten die niedrigeren Grenzwerte der 2. BimSchV<\/li>\n<\/ul>\n<h2>Die Kontrolleure: Interessenkonflikte zwischen hoheitlichen Aufgaben und Privatwirtschaft<\/h2>\n<p>Ohne strikte Kontrollen sind weder die Vorgaben der 1. noch der 2. BimSchV. Genau hier liegt das Dilemma der eingangs erw\u00e4hnten Ofenbauer- und Schornsteinfeger-Arbeitsgruppe. Bereits seit 2013 wurde die urspr\u00fcnglich strikte Trennung zwischen dem hoheitlichen Status der Bezirksschornsteinfeger und privatwirtschaftlichen Interessen durch EU-Recht eingeschr\u00e4nkt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Urspr\u00fcnglich wurden die Bezirksschornsteinfeger in Deutschland durch die Kommunen auf Lebenszeit bestellt, mit \u00f6ffentlichen Geldern bezahlt, \u00fcbten hoheitliche Aufgaben aus und verf\u00fcgten \u00fcber das &#8222;Kehrmonopol&#8220;, so das privatwirtschaftliche Konkurrenz in ihren Arbeitsbereichen keine Rolle spielte.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Durch die neuen Regelungen haben auch gewerbliche Schornsteinfeger das Recht, Schornsteinreinigungen, Feuerstellenpr\u00fcfungen und Abgasmessungen vorzunehmen. Zu den exklusiven Aufgaben der Bezirksschornsteinfeger geh\u00f6ren auch heute die Feuerst\u00e4ttenschau, die Bauabnahme neuer oder umgebauter \u00d6fen oder die sogenannten Ersatzvornahmen gegen\u00fcber Hausbesitzern, die die gesetzlichen Vorgaben zum Betrieb von Feuerst\u00e4tten nicht erf\u00fcllen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Jedoch besitzen sie ihr Amt nicht mehr auf Lebenszeit, sondern m\u00fcssen sich f\u00fcr diese Position in ihrem Kehrbezirk alle sieben Jahre neu bewerben.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Auch wenn einige T\u00e4tigkeiten der Bezirksschornsteinfeger der gewerblichen Konkurrenz entzogen sind, liegt auf der Hand, dass diese heute auch als Amtstr\u00e4ger in st\u00e4rkerem Ma\u00dfe als bisher auf m\u00f6glichst gute Beziehungen zu den Hausbesitzern angewiesen sind &#8211; schlie\u00dflich k\u00f6nnten diese nach dem Ende ihrer Amtszeit zu ihren einzigen Auftraggebern werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Durch die neue, in Arbeitsgruppen wie der &#8222;TeFa OL-Scho Pfalz-Rheinhessen&#8220; organisatorisch formalisierte Kooperation von Ofenbauern und Schornsteinfegern werden Interessenkonflikte zwischen Staat\/Kommunen und der Privatwirtschaft verst\u00e4rkt. Dass ein Bezirksschornsteinfeger auch weiterhin keine Anlagen pr\u00fcfen darf, die von ihm oder seinen Angestellten auf gewerblicher Basis errichtet wurden, f\u00e4llt dabei eher am Rande ins Gewicht. Die Grundlagen f\u00fcr strikte Kontrollen der Umsetzung der BimSchV-Auflagen sind jedenfalls auch im Rahmen solcher Kooperationen nicht gegeben.<\/p>\n<h2>Gesetzesl\u00fccken und die Ofenampel<\/h2>\n<p>In die 2. BimSchV hat der Gesetzgeber zudem ein Schlupfloch f\u00fcr nicht sanierungswillige Ofenbesitzer eingebaut: Ihre Vorschriften gelten lediglich f\u00fcr geschlossene \u00d6fen der Bauart 1 (selbstschlie\u00dfende Feuerraumt\u00fcr) &#8211; also beispielsweise einen Kaminofen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Ein offener Kamin ist von der Anwendung der Emissionsvorgaben ausdr\u00fccklich ausgenommen, sofern er nur gelegentlich betrieben wird. In der Praxis wird dann aus einem Bauart 1 Ofen (selbstschlie\u00dfende Feuerraumt\u00fcr) gerne einmal eine offene Feuerst\u00e4tte. Die Betriebsh\u00e4ufigkeit eines solchen Ofens kann ohnehin niemand kontrollieren. Mit offener Feuerst\u00e4tte versteht der Gesetzgeber n\u00e4mlich nicht ausschlie\u00dflich die sch\u00f6nen alten Kamine die wir aus Burgen und Schl\u00f6ssern kennen. Eine offene Feuerst\u00e4tte ist jede Feuerst\u00e4tte die keine selbstschlie\u00dfende Feuerraumt\u00fcr hat.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Zur Orientierung, ob der eigene Kaminofen oder Schwedenofen den Vorgaben der 1. BimSchV entspricht, empfehlen der HKI und andere Stellen die sogenannte Ofenampel. Das ausschlaggebende Kriterium ist hier das Baujahr. Die Praxis zeigt jedoch, dass diese Art der Informationsvermittlung wenig hilft, wenn sich nicht auch das Umweltbewusstsein der Ofenbesitzer (und der Kontrolleure) \u00e4ndert.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Wenn die Vorgaben der 1. BimSchV eingehalten w\u00fcrden, d\u00fcrfte bereits seit 2014 kein einziger bis 1975 errichteter\/installierter unsanierter Kaminofen mehr in Betrieb sein.<\/p>\n<h2>Welche M\u00f6glichkeiten gibt es, um die Vorgaben der 1. BimSchV durchzusetzen?<\/h2>\n<p>Bei der Durchsetzung der 1. BimSchV gibt es bisher mehr Schwachstellen als nachhaltige Erfolge. Das bisherige Kontrollsystem durch die Bezirksschornsteinfeger hat sich &#8211; auch vor dem Hintergrund der neuen EU-Gesetze &#8211; als relativ untauglich erwiesen. Sofern es um Kontrollen geht, m\u00fcssten daf\u00fcr neue Wege gefunden werden, beispielsweise durch die Involvierung der Bauaufsichtsbeh\u00f6rden sowie von Regierungsstellen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Optimiert werden muss auch der Umgang mit Beschwerden. Umfrageergebnisse zeigen, dass viele B\u00fcrger seit Jahren unter Rauch- und Geruchsbel\u00e4stigungen durch veraltete oder falsch betriebene Holzfeuerungsanlagen leiden. Die Kommunen haben zudem die M\u00f6glichkeit, die \u00dcbergangsfristen f\u00fcr die Sanierung oder den Austausch von Altanlagen zu verk\u00fcrzen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Beispielsweise hat die Stadt M\u00fcnchen hier im Vergleich zur 1. BimSchV strengere Auflagen erlassen. Die Vergabe lokaler F\u00f6rdermittel f\u00fcr die Erneuerung von alten Feuerungsanlagen k\u00f6nnte mit der Erf\u00fcllung strengerer Emissionsauflagen verbunden werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Wichtiger ist jedoch, allen Beteiligten &#8211; Ofenbesitzern, Ofenbauern und Schornsteinfegern &#8211; klarzumachen, dass mit einem umwelt- und BimSchV-konform betriebenen Kaminofen Vorteile verbunden sind. Aufkl\u00e4rungskampagnen in dieser Hinsicht m\u00fcssten sich auf die folgenden Punkte fokussieren:<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li>Mit m\u00f6glichst hoher Umweltfreundlichkeit der \u00d6fen sind normalerweis auch ein deutlich h\u00f6herer Wirkungsgrad und damit Kosteneinsparungen verbunden.<\/li>\n<li>Wichtig f\u00fcr einen umweltfreundlichen Betrieb entsprechend den Vorgaben der 1. BimSchV sind die richtige Dimensionierung und Konfiguration der \u00d6fen.<\/li>\n<li>Bei einem Kaminofen und anderen Scheitholz\u00f6fen h\u00e4ngt der Grad der Schadstoffemissionen ma\u00dfgeblich vom individuellen Nutzerverhalten &#8211; also einem sachgerechten Betrieb der Feuerst\u00e4tte sowie der Qualit\u00e4t des Brennstoffs &#8211; ab.<\/li>\n<\/ul>\n<h3>Ein neuer Kaminofen &#8211; oft g\u00fcnstiger als die Sanierung<\/h3>\n<p>Au\u00dferdem stellt die Stilllegung oder Sanierung von \u00d6fen, die den Vorgaben der 1. BimSchV nicht entsprechen, sicher, dass der neue Kaminofen auch \u00fcber das Jahr 2024 hinaus ohne weitere Auflagen in Betrieb bleibt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Die Stilllegung technisch \u00fcberholter \u00d6fen erweist sich auch in finanzieller Hinsicht im Vergleich zu Sanierungen oft als die bessere Entscheidung: Markt\u00fcbliche Feinstaubfilter kosten zwischen 800 und 1.200 Euro. Wenn die Brennkammer des Ofens \u00fcberholt werden muss, liegen die Kosten daf\u00fcr oft bei \u00fcber 2.000 Euro. Oft liegt der Preis f\u00fcr einen neuen Kaminofen, der den Anforderungen der 1. BimSchV von vornherein entspricht, niedriger als die Sanierungskosten.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Am 16. Juli 2016 wurde im rheinland-pf\u00e4lzischen Gr\u00fcnstadt die &#8222;TeFa OL-Scho Pfalz-Rheinhessen&#8220; gegr\u00fcndet. Ofen- und Luftheizungsbauer sowie Schornsteinfeger der Region wollten damit f\u00fcr ihre Kooperation einen offiziellen Rahmen schaffen. 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