{"id":2238,"date":"2015-12-23T17:36:52","date_gmt":"2015-12-23T15:36:52","guid":{"rendered":"https:\/\/www.schornsteinmarkt.de\/rauchzeichen\/?p=2238"},"modified":"2018-09-08T17:38:10","modified_gmt":"2018-09-08T15:38:10","slug":"der-schornsteinfeger-was-darf-er-und-was-nicht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.cafiro.de\/rauchzeichen\/der-schornsteinfeger-was-darf-er-und-was-nicht\/","title":{"rendered":"<b>Der Schornsteinfeger<\/b> &#8211; Was darf er und was nicht?"},"content":{"rendered":"<img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft wp-image-1600 size-full linkmaske\" title=\"Schornsteinfeger was sie d\u00fcrfen und was nicht\" src=\"\/rauchzeichen\/wp-content\/uploads\/2015\/12\/schorni.jpg\" alt=\"Schornsteinfeger Regeln f\u00fcr Feuerst\u00e4tten\" width=\"702\" height=\"361\" data-id=\"post-link-2238\" \/>\n<p>Im Zuge der Novellierung des Schornsteinfegerhandwerks und der Bundesimmissionschutzverordnung hat sich die Stellung des Bezirksschornsteinfegers grundlegend ge\u00e4ndert.<br \/>\nHeute ist er nicht mehr nur Kontrollorgan f\u00fcr Feuerst\u00e4tten sondern auch Dienstleister am Kun-den. Das Vers\u00e4umnis der Trennung zwischen den \u201eKundenschichten\u201c ist nicht unproblematisch und sorgt in der Praxis f\u00fcr viele Verwerfungen. Auf zwei wesentliche Punkte gehen wir in diesem Artikel ein.<br \/>\n<!--more--><\/p>\n<h2>Die allgemeinen Aufgaben des Schornsteinfegers<\/h2>\n<p>Der Schornsteinfeger gilt im Volksmund als Gl\u00fccksbringer. Wer einen Schornsteinfeger ber\u00fchrt, dem wird im neuen Jahr Gl\u00fcck zuteil. Dieser volkst\u00fcmliche Glaube war bereits im Mittelalter verbreitet, denn die Aufgabe des Schornsteinfegers lag damals schon im Schutz vor Br\u00e4nden. In dieser Zeit entstanden die ersten Brandverordnungen in St\u00e4dten aufgrund verheerender Stadtbr\u00e4nde. Ein Schornsteinfeger galt als Segen. Im Laufe der Zeit hat sich die grundlegende Bedeutung des Schornsteinfegers f\u00fcr die Gemeinde kaum ge\u00e4ndert. Nat\u00fcrlich sind Aufgaben hinzugekommen; der Brandschutz steht jedoch nach wie vor im Vordergrund. Da der Brandschutz zu den Pflichtaufgaben einer Kommune geh\u00f6rt, ist diese auch zust\u00e4ndig f\u00fcr die Bestellung des ihr unterstehenden Bezirksschornsteinfegers.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>In Zeiten der Energiewende r\u00fcckt der Schornsteinfeger auch als Sicherheits-, Umwelt- und Energieexperte in den Fokus. Die Stellung des Schornsteinfegers ist jedoch nicht unumstritten. Zum einen stehen Sicherheit und Gemeinwohl im Vordergrund, die diesen Beruf unabdingbar machen, zum anderen kann gerade diese unanfechtbare Stellung ein Nachteil sein. Mit der Lockerung des \u201eKehrmonopols\u201c zum 1. Januar 2013 durch das Gesetz zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens kommt der Wettbewerb hinzu, der sich wiederum der hoheitlichen T\u00e4tigkeit des Bezirksschornsteinfegers entgegenstellen kann. Die Erf\u00fcllung hoheitlicher Aufgaben trifft nicht selten auf unternehmerisches Denken und Handeln &#8211; Diskrepanz vorprogrammiert!<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Die Aufgaben des (Bezirks-)Schornsteinfegers sind heute bundeseinheitlich geregelt, u. a. im <a href=\"http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/schfhwg\/BJNR224210008.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Schornsteinfegerhandwerksgesetz<\/a> (SchfHwG). Schornsteinfeger sind f\u00fcr die regelm\u00e4\u00dfige Reinigung der Schornsteine zust\u00e4ndig. Der Schornstein muss frei von Laub und Vogel- oder Wespennestern sein und darf keine altersbedingten Sch\u00e4den aufweisen, so dass die Abgase, die bei der Verbrennung im Kaminofen oder in anderen Heizungsanlagen entstehen, abziehen k\u00f6nnen. Wird dieser Abzug gehindert, bildet sich ein Stau und die giftigen Abgase gelangen in das Haus. Auch Ru\u00dfr\u00fcckst\u00e4nde k\u00f6nnen sich im Schornstein bilden. Werden die Schornsteininnenw\u00e4nde stark erhitzt, kann sich der Ru\u00df entz\u00fcnden &#8211; es kommt zum sogenannten Ru\u00dfbrand. Die Reinigung des Schornsteins durch den Schornsteinfeger beugt beiden Gefahren vor.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Eine weitere Aufgabe des Schornsteinfegers besteht in der Abgasmessung der Heizanlage bzw. Feuerst\u00e4tte, welche u. a. die Bestimmung des Kohlenmonoxid-Gehalts der Abgase beinhaltet. Bereits bei einem Kohlenmonoxid-Gehalt von 1000 ppm besteht eine Gesundheitsgef\u00e4hrdung, zumal das Gas geruchlos ist und nicht bemerkt wird. Ein Kamin kann schnell zur lebensbedrohlichen Gefahr werden. Neben dem Kohlenmonoxid-Gehalt werden zus\u00e4tzlich der Abgasverlust der Heizungsanlage sowie, im Fall von \u00d6lheizungen, die Ru\u00dfzahl gemessen, beide auf Grundlage der 1. <a href=\"http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/bimschv_1_2010\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Bundesimmissionsschutzverordnung<\/a> (BImSchV) zur Durchf\u00fchrung des <a href=\"http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/bimschg\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Bundesimmissionsschutzgesetzes<\/a> (BImSchG).<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Einen Schwerpunkt der Arbeit eines Schornsteinfegers bildet au\u00dferdem die Feuerst\u00e4ttenschau in Verbindung mit dem Feuerst\u00e4ttenbescheid, die nach neuem Gesetz aller 3 \u00bd Jahre durch den bevollm\u00e4chtigten Bezirksschornsteinfeger durchgef\u00fchrt werden muss. Die Feuerst\u00e4tten-schau ist in Deutschland bundeseinheitlich in der Kehr- und \u00dcberpr\u00fcfungsordnung (K\u00dcO) geregelt. Diese gesetzliche Regelung sieht eine regelm\u00e4\u00dfige Durchf\u00fchrung vor. Der Schornsteinfeger \u00fcberpr\u00fcft hierbei die Feuerst\u00e4tte nach eventuellen M\u00e4ngeln an Ofenrohren und Abgasanlagen, die Verbrennungsluftversorgung sowie Brandschutzabst\u00e4nde. Im Anschluss an die Feuerst\u00e4ttenschau wird gem\u00e4\u00df \u00a7 14 des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes ein entsprechender geb\u00fchrenpflichtiger Feuerst\u00e4ttenbescheid erlassen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Beim Bau einer neuen Feuerst\u00e4tte bzw. \u00c4nderung einer alten ist es au\u00dferdem die Aufgabe des Schornsteinfegers, die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen z. B. zur Betriebssicherheit sowie die der Bauvorschriften zu \u00fcberpr\u00fcfen und gegebenenfalls zu monieren. Entscheiden sich Heimbesitzer z. B. f\u00fcr einen neuen Kamin bzw. soll der alte Ofen ver\u00e4ndert werden, sind sie gesetzlich dazu verpflichtet, den bevollm\u00e4chtigten Bezirksschornsteinfeger hinzuzuziehen. Dieser kann bei M\u00e4ngeln am Ofen auch dessen Stilllegung anordnen.<\/p>\n<h2>Das Ende des \u201eKehrmonopols\u201c &#8211; Die Einschr\u00e4nkung hoheitlicher Aufgaben und der Wettbewerb<\/h2>\n<p>Zum 1. Januar 2013 wurde aufgrund von EU-Vorgaben das sogenannte \u201eKehrmonopol\u201c der Schornsteinfeger durch den Gesetzgeber gelockert. Zuvor waren die durch die Gemeinde auf Lebenszeit bestellten Bezirksschornsteinfeger allein f\u00fcr alle Aufgaben &#8211; Reinigung, Messung und Feuerst\u00e4ttenschau &#8211; zust\u00e4ndig. Diese Aufgaben waren allesamt hoheitlich. In einem Kehrbezirk gab es demnach auch nur einen bestellten Bezirksschornsteinfeger, der wiederum andere Schornsteinfeger anstellen konnte. Die hoheitliche T\u00e4tigkeit des Bezirksschornsteinfegers ist auf dessen Bestellung durch die Gemeinde zur\u00fcckzuf\u00fchren. Der Bezirksschornsteinfeger \u00fcbernimmt demnach Aufgaben f\u00fcr die \u00f6ffentliche Gemeinschaft, die gesetzlich bestimmt sind und f\u00fcr die er die rechtliche Erm\u00e4chtigung besitzt. Jedes Bundesland verf\u00fcgte zudem \u00fcber ein eigenes Schornsteinfegergesetz.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Mit der Einf\u00fchrung des Gesetzes zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens wurden die alten Gesetze und Verordnungen der L\u00e4nder zum Schornsteinfegerwesen abgel\u00f6st &#8211; der hoheitliche Bereich wurde eingeschr\u00e4nkt und besonders die Reinigungs- bzw. Fegearbeiten wurden f\u00fcr den Wettbewerb ge\u00f6ffnet. Zudem erfolgte die Aufhebung des Nebent\u00e4tigkeitsverbots f\u00fcr Schornsteinfeger. Das Schornsteinfegerhandwerksgesetz, ein wesentlicher Teil des Ge-setzes zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens (Artikel 1), setzt die Amtszeit des Be-zirksschornsteinfegers auf sieben Jahre fest. Nach Ablauf dieser Zeit ist eine neue Bewerbung f\u00fcr den jeweiligen Kehrbezirk notwendig.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Die \u00c4nderungen bez\u00fcglich der hoheitlichen T\u00e4tigkeiten des Bezirksschornsteinfegers, der nun nicht mehr zwingend f\u00fcr alle Aufgaben zust\u00e4ndig ist, sind gravierend. Die Aufgaben des Keh-rens bzw. Reinigens sowie die Abgasmessungen k\u00f6nnen fortan auch von anderen, vom Hausbesitzer selbst gew\u00e4hlten Schornsteinfegern ver\u00fcbt werden. Der zust\u00e4ndige Bezirksschornsteinfeger, nun als \u201ebevollm\u00e4chtigter Bezirksschornsteinfeger\u201c bezeichnet, ist weiterhin gesetzlich zust\u00e4ndig f\u00fcr die verbleibenden hoheitlichen Aufgaben: Feuerst\u00e4ttenschau, \u00dcberpr\u00fcfung von neuen oder ver\u00e4nderten Feuerst\u00e4tten, Bauabnahme sowie F\u00fchren des Kehrbuchs und Durchf\u00fchrung von Ersatzvornahmen, sollten Eigent\u00fcmer ihren Reinigungs-, Mess- und \u00dcber-pr\u00fcfungspflichten nicht nachkommen. Hierbei darf jedoch ein hoheitlich t\u00e4tiger Schornsteinfeger nicht parallel gewerblich t\u00e4tig werden (\u00a7 12 Schornsteinfegergesetz). F\u00fcr diese zuletzt ge-nannten Aufgaben ist kein Wettbewerb zul\u00e4ssig; es gilt die festgesetzte Geb\u00fchrenordnung.<\/p>\n<h2>Die 1. Bundesimmissionsschutzverordnung &#8211; Der Umwelt zuliebe<\/h2>\n<p>Die 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV) zur Durchf\u00fchrung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) gilt f\u00fcr kleine und mittlere Feuerungsanlagen wie Kamin\u00f6fen, Kachel\u00f6fen und Herde. Die Verordnung beinhaltet Anforderungen an die Brennstoffe und zielt auf die Verringerung von Feinstaub durch die Festsetzung von Grenzwerten f\u00fcr den Schadstoffaussto\u00df. Sie regelt ferner die \u00dcberwachung von bestehenden Anlagen sowie deren Sanierungsauflagen bzw. bestimmt den stufenweisen Austausch alter Feuerst\u00e4tten (Typenpr\u00fcfung bis 21. M\u00e4rz 2010) bis ins Jahr 2024 (<a href=\"https:\/\/www.cafiro.de\/rauchzeichen\/gesetze-gegen-feinstaub-die-gratwanderung-zwischen-aktivem-umweltschutz-und-selbstbetrug\/\">vgl. auch Beitrag \u201eGesetze gegen Feinstaub vom 27.11.2015<\/a>). Nach Berechnungen des Industrieverbandes Haus-, Heiz- und K\u00fcchentechnik e. V. (HKI) in dem fast alle Hersteller engagiert sind, m\u00fcssen bis 2014 von den rund 12,7 Mio. vorhandenen Feuerst\u00e4tten in Deutschland ca. 4,2 Mio. getauscht, nachger\u00fcstet oder stillgelegt werden. Bis zum Ablauf des Jahres 2015 betrifft das gem\u00e4\u00df \u00dcbergangsvorschriften ca. 1,0 Mio. Feuerst\u00e4tten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Aktuelle Zahlen zeigen aber, dass lediglich bei ca. 100.000 alten Feuerst\u00e4tten gehandelt wurden. Wie diese bereits jetzt bestehende L\u00fccke zwischen Anspruch und Wirklichkeit in den kommenden Jahren geschlossen werden soll, bleibt abzuwarten. Die aktuelle Entwicklung spricht nicht f\u00fcr eine positive Entwicklung.<\/p>\n<h2>Die Praxis birgt Probleme &#8211; Korruptionsgefahr!<\/h2>\n<p>Die \u00d6ffnung des Marktes im Rahmen der Novellierung der Gesetze f\u00fcr das Schornsteinfeger-wesen in Umsetzung der EU-Richtlinien weist mittlerweile gro\u00dfe Schwierigkeiten auf. Da Schornsteinfeger nicht mehr ausschlie\u00dflich hoheitlich t\u00e4tig sind, damit auch gewisse Sicherheiten aufgeben und sich dem Wettbewerb stellen m\u00fcssen, ist ordnungsgem\u00e4\u00dfes Handeln nicht immer garantiert. Der Schornsteinfeger hegt besonders seit der Lockerung des Kehrmonopols eine Sonderstellung. Er kann sowohl als bevollm\u00e4chtigter Bezirksschornsteinfeger als auch als Gewerbetreibender t\u00e4tig werden. Als Bezirksschornsteinfeger ist er hoheitlich f\u00fcr die Gemeinde t\u00e4tig; als selbstst\u00e4ndiger Gewerbetreibender handelt er im Rahmen der Handwerksordnung und f\u00fchrt handwerkliche T\u00e4tigkeiten aus.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Diese \u201eAufspaltung\u201c der Person des Schornsteinfegers birgt Gefahren, denn als selbstst\u00e4ndiger Handwerker ist der Schornsteinfeger auch hinsichtlich seiner Nebent\u00e4tigkeiten frei. Nat\u00fcrlich ist weiterhin gesetzlich vorgeschrieben, dass der bevollm\u00e4chtigte Bezirksschornsteinfeger seine Aufgaben unparteilich, gewissenhaft und ordnungsgem\u00e4\u00df auszuf\u00fchren hat (\u00a7 18 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz und \u00a7 12 Schornsteinfegergesetz). Auch darf er hoheitliche und gewerbliche T\u00e4tigkeiten nicht vermischen. Zus\u00e4tzliche Arbeiten, die neben den klassischen Schornsteinfegert\u00e4tigkeiten angeboten werden k\u00f6nnen, sind jedoch verlockend.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Warum also nicht einfach auf einen bekannten oder befreundeten Schornsteinfegerkollegen verweisen? Was ist, wenn hoheitliche Pflichten aus unternehmerischen Gr\u00fcnden vernachl\u00e4ssigt wer-den und bei der \u00dcberpr\u00fcfung vom Kaminofen gleichzeitig eine Energieberatung angeboten wird bzw. die Bauabnahme einer Feuerst\u00e4tte verz\u00f6gert wird, da pl\u00f6tzlich M\u00e4ngel auftreten, die gern auch durch den Betrieb des zust\u00e4ndigen Bezirksschornsteinfegers oder durch einen \u201eBekannten\u201c \u201eschnell und unkompliziert\u201c erledigt werden k\u00f6nnen? Mit diesen kleineren oder gr\u00f6\u00dferen Absprachen untereinander, sind die Kunden zufrieden und die Schornsteinfeger weiterhin besch\u00e4ftigt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Ein weiterer Bestandteil der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung sind die Regelungen f\u00fcr offene Kamine. Da offene Kamine generell h\u00f6here Emissionen vorweisen, d\u00fcrfen diese Anlagen gem\u00e4\u00df \u00a7 4 Absatz 4 der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung nur gelegentlich betrieben werden. Offene Kamine im Sinne des Gesetzes sind nicht nur Kamine mit offenem Feuerraum, sondern auch diejenigen Kamin\u00f6fen f\u00fcr feste Brennstoffe, die keine geschlossene Brennkammer besitzen. Damit sind u. a. auch \u00d6fen gemeint, die nicht \u00fcber eine selbstst\u00e4ndig schlie\u00dfende Feuerraumt\u00fcr verf\u00fcgen (Kamine der Bauart 2).<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Auch in Bezug auf die Umsetzung der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung steht der Schornsteinfeger im Fokus. Als Gewerbetreibender sollte selbstverst\u00e4ndlich die Kundenzufriedenheit an erster Stelle stehen, denn damit bestreitet man schlie\u00dflich seinen Lebensunterhalt. Was nun, wenn eine geschlossene Feuerstelle (Bauart 1) die durch die BimschV erfasst ist in einen Kamin mit nicht selbstst\u00e4ndig schlie\u00dfender T\u00fcr oder ganz ohne T\u00fcr, die laut Gesetz \u201enur gelegentlich betrieben\u201c werden d\u00fcrfen, umgebaut wird? Hier k\u00f6nnte der Schornsteinfeger nachhelfen. Mit dem Ausbau des Schlie\u00dfmechanismus kann ein Kamin der Bauart 1 in einen Kamin der Bauart 2 umgewandelt und wie bisher, ohne Auflagen und Einschr\u00e4nkungen, geheizt werden, daf\u00fcr aber mit gleichbleibendem hohen Schadstoffaussto\u00df. Der Kunde w\u00e4re zufrieden, die Umwelt w\u00fcrde jedoch darunter leiden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Die beschriebenen M\u00f6glichkeiten sollen keinesfalls den Generalverdacht von Korruption und Absprachen im Schornsteinfegerwesen hervorrufen, doch werfen sie die Gefahr korrupten Handelns durch Schornsteinfeger nach der Novellierung der Regelungen zum Schornsteinfegerwesen seit 2013 auf und raten zur Vorsicht &#8211; zum einen bei der Wahl eines Schornsteinfegers zur Durchf\u00fchrung von Kehr- und \u00dcberpr\u00fcfungsarbeiten, zum Anderen bei der Zusammenarbeit mit den bevollm\u00e4chtigten Bezirksschornsteinfegern. Beide unterstehen der gesetzlichen Pflicht zur Unparteilichkeit und haben ihre Aufgaben ordnungsgem\u00e4\u00df und gewissenhaft auszuf\u00fchren, um ihrer urspr\u00fcnglichen und althergebrachten Funktion &#8211; der Wahrung des Brand- und Umweltschutzes &#8211; gerecht zu werden. Eine Verletzung dieser Pflichten kann sogar strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Dass dieses Verhalten nicht im Sinne des Gesetzgebers sein kann, liegt auf der Hand, doch hat er diese Situation \u00fcberhaupt erst durch die Neuregelung des Schornsteinfegerwesens her-vorgerufen. Eine L\u00f6sung der Diskrepanz zwischen den hoheitlichen Aufgaben des Schornsteinfegers und seiner unternehmerischen T\u00e4tigkeit scheint es nicht zu geben. Rechtlich herrscht diesbez\u00fcglich Nachholbedarf. Mittlerweile gibt es jedoch bereits Initiativen (z. B. <a href=\"http:\/\/www.das-darf-der-schornsteinfeger-nicht.de\">http:\/\/das-darf-der-schornsteinfeger-nicht.de<\/a>), die sich dem Thema widmen und vermehrt Geh\u00f6r finden. Es bleibt zu hoffen, dass diese Problematik auch auf Seiten des Gesetzgebers Beachtung findet.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Im Zuge der Novellierung des Schornsteinfegerhandwerks und der Bundesimmissionschutzverordnung hat sich die Stellung des Bezirksschornsteinfegers grundlegend ge\u00e4ndert. Heute ist er nicht mehr nur Kontrollorgan f\u00fcr Feuerst\u00e4tten sondern auch Dienstleister am Kun-den. Das Vers\u00e4umnis der Trennung zwischen den \u201eKundenschichten\u201c ist nicht unproblematisch und sorgt in der Praxis f\u00fcr viele Verwerfungen. 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