{"id":1675,"date":"2015-05-06T18:00:43","date_gmt":"2015-05-06T16:00:43","guid":{"rendered":"https:\/\/www.schornsteinmarkt.de\/rauchzeichen\/?p=1675"},"modified":"2023-01-27T13:13:41","modified_gmt":"2023-01-27T11:13:41","slug":"kaminofenlieferung-in-die-schweiz-leistungserklaerung-statt-zulassung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.cafiro.de\/rauchzeichen\/kaminofenlieferung-in-die-schweiz-leistungserklaerung-statt-zulassung\/","title":{"rendered":"<b>Kaminofenlieferung in die Schweiz<\/b> &#8211; Leistungserkl\u00e4rung statt Zulassung"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft wp-image-1677 size-full linkmaske\" title=\"Kaminofenlieferung in die Schweiz - Leistungserkl\u00e4rung statt Zulassung\" src=\"\/rauchzeichen\/wp-content\/uploads\/2015\/05\/Export-in-die-Schweiz.jpg\" alt=\"Computertastatur mit Schweizer Flagge und Aufschrift Export\" width=\"702\" height=\"361\" data-id=\"post-link-1675\" srcset=\"https:\/\/www.cafiro.de\/rauchzeichen\/wp-content\/uploads\/2015\/05\/Export-in-die-Schweiz.jpg 702w, https:\/\/www.cafiro.de\/rauchzeichen\/wp-content\/uploads\/2015\/05\/Export-in-die-Schweiz-300x154.jpg 300w, https:\/\/www.cafiro.de\/rauchzeichen\/wp-content\/uploads\/2015\/05\/Export-in-die-Schweiz-624x321.jpg 624w\" sizes=\"(max-width: 702px) 100vw, 702px\" \/><br \/>\nHersteller und H\u00e4ndler, die bisher Kamin\u00f6fen und andere Feuerungsanlagen in die Schweiz exportieren wollten, mussten bis dato die Vorgaben der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) ber\u00fccksichtigen. Doch schon seit dem 1. Januar 2015 gibt es eine neue Regelung, welche die Zulassung durch die VKF durch die Leistungserkl\u00e4rungen der Hersteller ersetzt und somit den Verkauf von Feuerungstechnik von EU-L\u00e4ndern in die Schweiz vereinfacht.<!--more--><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Die Schweiz gilt als eines der L\u00e4nder der Welt mit den strengsten Sicherheitsstandards beim Brandschutz. Die VKF f\u00fchrt diese Ansicht auf die besonders strengen Brandschutzvorschriften in den Kantonen zur\u00fcck.<\/p>\n<h2>Die bisherige Regelung<\/h2>\n<p>Bis Ende 2014 musste Feuerungstechnik, die in die Schweiz verkauft wurde und dort Verwendung finden sollte, den strengen Regelungen der VKF entsprechen. Die jeweiligen Produkte wurden einer gesonderten Pr\u00fcfung unterzogen und erhielten bei Bestehen die sogenannte VKF-Zulassung. Betroffen von dieser Regelung waren Kamin- und Heizeins\u00e4tze nach EN 13229, Schweden- und Kamin\u00f6fen nach EN 13240, <a class=\"kwic-link-replace\" href=\"https:\/\/www.cafiro.de\/holzherd\/\" >Holzherde<\/a> nach EN 12815, Pellet\u00f6fen nach EN 14785 sowie Speicher\u00f6fen nach EN 15250. Nur bei erfolgreich bestandener VKF-Pr\u00fcfung durften diese Produkte auch auf dem Schweizer Markt verkauft werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>F\u00fcr die Hersteller ergaben sich daraus weitere Konsequenzen: Sie konnten im Falle eines Schadens haftbar gemacht werden. Es sei denn, der Hersteller konnte belegen, dass das Unternehmen, das den Ofen eingebaut oder montiert hatte (Lizenznehmer), sich nicht an die vom Hersteller definierten Richtlinien zum Einbau gehalten hatte. Die Hersteller von Holzfeuerungsanlagen waren demnach sehr darauf bedacht, ihren Lizenznehmern alle n\u00f6tigen Anleitungen und Produktinformationen im Detail zukommen zulassen sowie die Lizenznehmer \u00fcber alle wichtigen Neuerungen zu informieren.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Ein gro\u00dfer Nachteil f\u00fcr die Hersteller bestand zudem darin, dass die Pr\u00fcfung einzelner Produkte durch die VKF ein meist langwieriger Prozess war, bei dem viele b\u00fcrokratische H\u00fcrden \u00fcberwunden werden mussten.<\/p>\n<h2><strong>Die neue L\u00f6sung: Zulassungserkl\u00e4rung statt VKF-Pr\u00fcfung<\/strong><\/h2>\n<p>F\u00fcr H\u00e4ndler und Hersteller ist der Verkauf von Feuerungstechnik in die Schweiz seit dem 1. Januar 2015 einfacher geworden. Denn seither gilt, dass lediglich eine Zulassungserkl\u00e4rung vorliegen muss. Die VKF-Pr\u00fcfung entf\u00e4llt daf\u00fcr. F\u00fcr die Erstellung der Zulassungserkl\u00e4rung gilt eine \u00dcbergangsfrist bis zum 30. Juni 2015.<\/p>\n<h2>Inhalte und Umsetzung<\/h2>\n<p>Die Leistungserkl\u00e4rung der Hersteller muss alle wichtigen Merkmale zur Befeuerung angeben. Hierzu z\u00e4hlen u.a. eine exakte Typenbezeichnung, Minimalanforderungen an den Brandschutz sowie Angaben zu Emissionen. Die Erkl\u00e4rung sollte in allen drei Schweizer Amtssprachen verfasst sein, also Deutsch, Franz\u00f6sisch und Italienisch.<\/p>\n<p>H\u00e4ndler, Hersteller oder Importeure m\u00fcssen die Leistungserkl\u00e4rungen der einzelnen Produkte verf\u00fcgbar machen, damit Schweizer Beh\u00f6rden ebenso wie Schweizer Ofenbauer und Monteure leicht darauf zugreifen k\u00f6nnen. Empfehlenswert ist es, die Angaben direkt auf der Homepage zu hinterlegen.<\/p>\n<h3>Fazit<\/h3>\n<p>Durch die Umgestaltung der bisherigen Regelung hat die Schweiz nicht etwa ihre Brandschutzverordnungen gelockert, sondern den Verkauf von Feuerungstechnik aus EU-L\u00e4ndern in die Schweiz deutlich vereinfacht. F\u00fcr H\u00e4ndler und Hersteller gibt es weniger B\u00fcrokratie. Zugleich wird die Produktinformation f\u00fcr K\u00e4ufer und Installateure noch transparenter.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Informationen zur Zulassungserkl\u00e4rung: <a href=\"http:\/\/www.vhp.ch\/de\/downloads-leistungserklaerungen-_content---1--1362.html\">www.vhp.ch\/de\/downloads-leistungserklaerungen-_content&#8212;1&#8211;1362.html<\/a><\/p>\n<p>Homepage des VKF: <a href=\"http:\/\/www.vkf.ch\/\">www.vkf.ch<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Hersteller und H\u00e4ndler, die bisher Kamin\u00f6fen und andere Feuerungsanlagen in die Schweiz exportieren wollten, mussten bis dato die Vorgaben der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) ber\u00fccksichtigen. Doch schon seit dem 1. 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