Mit einer Abdeckung aus Nylongewebe schützen Sie Ihre Feuerschale aus der Nielsen 1000 Serie zuverlässig vor Regenwasser, Flugrost und lästigem Unrat. Die schwarze Abdeckhaube ist mit einem Durchmesser von 110 cm perfekt auf den Bal-Grill 1000, Fire-Pit 1000 und Fire-Pit STAR 1000 abgestimmt und bleibt auch bei stärkerem Wind auf der Feuerstelle.
Schutz vor Rost, Regenwasser, Laub, Vogelkot uvm.
passend für Nielsen Bal-Grill 1000 / Fire-Pit 1000 / Fire-Pit STAR 1000
Nylongewebe, schwarz
Durchmesser 110 cm
Schützen Sie, was Ihnen Freude bereitet. Kaufen Sie die Nielsen Abdeckhaube unkompliziert und passend bei CAFIRO®.
Schicken Sie uns Bilder und Videos zu Ihrem Projekt
und erhalten Sie bis zu 50,00 EUR für Ihre Einsendung!
Wie es geht erfahren Sie in unserem Info-Dokument.
Es fallen bei der Bestellung mehrerer Artikel nur einmal Versandkosten an
Versand per Paketdienst
Dieser Artikel wird per Paketdienst an Sie versandt.
Im Warenkorb erhalten Sie die Information ob die Sendung ab Lager Hamburg oder direkt durch den Hersteller/ Lieferanten an Sie versandt wird.
Versand ab Lager Hamburg
Sie erhalten mit Ausgang der Ware aus unserem Lager eine Versandbenachrichtigung und Trackingnummer.
Versand ab Hersteller/ Lieferanten
Die Ware wird zu den von uns berechneten Lieferzeiten an Sie versandt. Wir erhalten dazu keine gesonderte Rückmeldung durch den Versender und es ist auch nicht möglich eine Trackingnummer an Sie zu übermitteln.
Bei Artikeln des Herstellers „Eka Edelstahlkamine GmbH“ erfolgt die Zustellung zu einem Fixtermin. Diesen geben wir Ihnen zusammen mit weiteren Informationen rechtzeitig vorab bekannt.
Allgemeine Hinweise
Wenn Sie zusätzliche Artikel anderer Zustell- und Beschaffungsarten mitbestellen, werden wir versuchen die Zahl von Teilsendungen auf das notwendige Maß zu reduzieren.
Es entstehen dadurch für Sie keine weiteren Kosten und Sie werden über jede Einzelsendung separat informiert.
Die Anlieferung erfolgt stets „frei Bordsteinkante“. Die Ware kann durch den Spediteur aus versicherungstechnischen Gründen nicht zum Verwendungsort verbracht werden.